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Änderungen der EU-Vorschriften durch das EU-Mobilitätspaket zum 02. Februar 2022

Ab Februar 2022 treten einige Änderungen der EU-Vorschriften im Rahmen des EU-Mobilitätspaketes in Kraft

Dazu gehören:

1. Änderungen bei den Entsendemeldungen/ Einführung eines zentralen europaweiten Melderegisters, welches alle bisherigen Meldungen ersetzt. Damit muss ab dem 2.2.2022 jeder Fahrer bei einer Entsendung (z.B. einer Kabotagefahrt) in einem zentralen Register angemeldet werden. Hier https://www.postingdeclaration.eu/landing können Sie im ersten Schritt Ihr Unternehmen registrieren, um zukünftig Entsendemeldungen vorzunehmen. Um sich registrieren zu können, benötigen Sie einen EU Login. Dazu werden Sie bei der v.g. Seite weitergeleitet, um diesen EU Login zu erstellen. Fragen und Antworten zum neuen Verfahren finden Sie auch hier: https://www.postingdeclaration.eu/help  .

Ein Lehrvideo zur Registrierung finden Sie hier (ab Minute 46 geht es um die Registrierung): https://www.youtube.com/watch?v=mPWlnXQi1QU&list=PLvoQC3mmwYSXfDeyQFdu4USm3-YQnoyaX&index=2

Hinweis: Transitfahrten und bilaterale Verkehre sind mit den Neuregelungen keine Entsendungen mehr (Entfall der bisherigen Meldepflicht). Die Mitführungspflichten von Bescheinigungen bleiben aber weitestgehend bestehen. Bis zum 2.2.2022 zur Entsendung angemeldete Fahrer müssen neu angemeldet werden.

2. Der Grenzübertritt ist im digitalen und auch beim analogen Fahrtenschreiber unverzüglich zu dokumentieren. Dazu ist der nächste geeignete Halteplatz anzufahren und der Eintrag vorzunehmen.

3. Nach der jeweils maximal zulässigen Anzahl an Kabotageverkehren ist eine "Zwangspause" von 4 Tagen einzulegen. D.h. es ist nicht mehr möglich, kurz das von Kabotage betroffene Land zu verlassen und neu einzufahren, um erneut eine Kabotagefahrt durchzuführen.

Alle Angaben ohne  Gewähr. Die Seite wird fortlaufend aktualisiert.

Ihr Kontakt countabovethefold 2

Tim Zumpe

Geschäftsführer

Tel.: 0351 8143-242

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