Schulungen gemäß BKrFQG/BKrFQV
Das „Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter- oder Personenverkehr (BKrFQG)“ schreibt vor, dass alle Fahrerinnen und Fahrer, soweit sie Fahrten im Güter- oder Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken auf öffentlichen Straßen mit Kraftfahrzeugen durchführen, für die eine Fahrerlaubnis der C- bzw. D-Klassen erforderlich ist, eine Grundqualifikation sowie regelmäßige Weiterbildungen im Zeitraum von jeweils fünf Jahren nachweisen müssen.
Die Grundqualifikation kann z.B. im Rahmen der Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer bzw. zur Fachkraft im Fahrbetrieb erworben werden.
Für die beschleunigte Grundqualifikation sind die Teilnahme an einer 140-stündigen Schulungsmaßnahme sowie eine 90-minütige Prüfung bei der IHK vorgeschrieben.
Die Weiterbildungspflicht beinhaltet die Teilnahme an insgesamt 35 Stunden Unterricht bei einer anerkannten Ausbildungsstätte, die in Blöcken von mindestens 7 Stunden die vom Gesetzgeber vorgegebenen Kenntnisbereiche vermitteln muss. Sie ist im Abstand von jeweils fünf Jahren zu wiederholen.