Schulungspflicht nach Art. 33 VO (EU) Nr. 165/2014
Verkehrsunternehmen haben dafür zu sorgen, dass ihre Fahrer:innen hinsichtlich des ordnungsgemäßen Funktionierens des analogen und/oder digitalen Fahrtenschreibers angemessen geschult und unterwiesen werden. Hierbei können wir Sie mit fachlich top-ausgebildeten Referenten/innen unterstützen.
Teilnehmerkreis:
Fahrpersonal, welches einen analogen und/oder digitalen Fahrtenschreiber im Fahrzeug verbaut hat
Dauer:
- in der Regel 4 Stunden
- je nach Kundenwunsch/-schwerpunkt
Seminarinhalt:
- Informationen zu den aktuellen Fahrtenschreibern
- richtige Bedienung und Handhabung, u.a. manueller Nachträge und Landeseangaben
- bei Kleingruppen praktisch am Fahrzeug
- alternativ im Schulungsraum mit Hilfe von Simulatoren
- richtige Lenk- und Ruhezeiten unter Beachtung des Arbeitszeitgesetz
- Verschiedene Bußgeld-relevante Ahndungen
- Tipps für Ihre Fahrer:innen
Kommende Termine:
- für eine Inhouse-Schulung erstellen wir Ihnen gern ein individuelles Angebot.