Schulungen für Gefahrgut - Fahrpersonal
Wann braucht man eine Gefahrgutfahrerausbildung - auch ADR-Kurs genannt?
Sobald gefährliche Güter in einer kennzeichnungspflichtigen Mengen auf bzw. in einer Beförderungseinheit transportiert wird – also oberhalb der Freigrenzen des ADR –, muss das Fahrpersonal eine gültige ADR-Schulungsbescheinigung („ADR-Card") besitzen. Grundlage dafür ist Kapitel 8.2 des ADR.
Bleiben Sie unterhalb dieser Grenzen – etwa bei Beförderungen nach der 1.000-Punkte-Regelung (Unterabschnitt 1.1.3.6 ADR), in begrenzten Mengen (LQ, Kapitel 3.4 ADR) oder in freigestellten Mengen (EQ, Kapitel 3.5 ADR) –, benötigen Sie keine ADR-Card. In diesen Fällen genügt eine Unterweisung nach Kapitel 1.3 ADR, welche wir auch durchführen.
Sie sind unsicher, welche Ausbildung für Ihre Transporte notwendig ist? Sprechen Sie uns an – wir beraten Sie gern.
Welche Ausbildung Sie konkret brauchen, hängt u. a. von Art und Verpackung des Gefahrgutes ab:
ADR-Basiskurs (Erstschulung)
Der ADR-Basiskurs ist die Erstschulung für das Gefahrgut - Fahrpersonal. Hiermit können Sie eine kennzeichnungspflichtige Beförderungseinheit mit Stück- und Schüttgütern transportieren. Dieser Kurs ist die Grundlage für alle weiteren Aufbaukurse.
Kursdauer:
- 20 Unterrichtseinheiten (UE) aufgeteilt auf:
- 18 UE Theorie
- 2 UE Praxis
- in Sachsen:
- 2 Samstage (1. Samstag 08.00 - 15.45 Uhr + 2. Samstag 08.30 - 17.00 Uhr) sowie 1 Freitagnachmittag (14.00 - 17.15 Uhr) oder
- 3 Wochentage oder 3 Samstage (1. Tag 08.00 - 15.45 Uhr + 2. Tag 08.30 - 15.45 Uhr + 3. Tag 08.30 - 13.30 Uhr)
- in Thüringen:
- 2 Samstage (1. Samstag 08.00 - 15.30 Uhr + 2. Samstag 08.00 - 16.30 Uhr) sowie 1 Freitagabend (17.00 - 20.15 Uhr) oder
- 3 Wochentage oder 3 Samstage (1. Tag 08.00 - 15.30 Uhr + 2. Tag 08.00 - 15.30 Uhr + 3. Tag 08.00 - 12.30 Uhr)
IHK-Prüfung:
- am Ende des Lehrgangs durch die IHK in unseren Räumlichkeiten
- 30 Kreuzelfragen, jeweils 4 Antwortmöglichkeiten, davon nur 1 richtig, max. 5 Fehler sind erlaubt
- Prüfungssprache: ausschließlich deutsch
- Dauer: 45 min
Schulungsorte:
- SVG Autohof Dresden
- SVG Regionalzentrum Erfurt
- SVG Regionalzentrum Leipzig
Fördermöglichkeiten:
- AZAV-zertifiziert für die Agentur für Arbeit und das Jobcenter
Hinweise:
- ein aktuelles biometrisches Passbild ist mitzubringen
- ADR-Card wird durch die jeweilige IHK an die Teilnehmer geschickt
- nach erfolgreicher IHK-Prüfung ist Ihre ADR-Card dann 5 Jahre gültig
- wenn Sie nicht vor dem Ablaufdatum eine Auffrischungsschulung erfolgreich besuchen, verfällt Ihre ADR-Card
- seit Dez. 2020 kann Ihre gültige ADR-Card für 7 Zeitstunden der Weiterbildung nach Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (Module) genutzt werden
Kommende Termine:
-
finden Sie in unserem Seminar-Portal, inkl. Online-Anmeldung
ADR-Auffrischungkurs (Fortbildung)
Mit der ADR-Auffrischungsschulung erhalten Sie sich Ihre ADR-Card. Hierbei verlängern sich alle vorhandenen ADR-Aufbaukurse. Wichtig ist, dass Sie die IHK-Prüfung erfolgreich vor Ihrem Ablaufdatum bestehen.
Voraussetzung:
- Eine am Tag der IHK-Prüfung noch gültige ADR-Card.
Kursdauer:
- 12 Unterrichtseinheiten (UE) aufgeteilt auf:
- 8 UE Theorie
- 4 UE Praxis
- in Sachsen:
- 1 Freitagnachmittag (13.30 - 17.15 Uhr) sowie 1 Samstag (08.30 - 16.45 Uhr) oder
- 2 Wochentage oder 2 Samstage (1. Tag 08.00 - 15.45 Uhr + 2. Tag 08.30 - 13.15 Uhr)
- in Thüringen:
- 1 Freitagabend (17.00 - 20.15 Uhr) sowie 1 Samstag (08.00 - 16.15 Uhr) oder
- 2 Wochentage oder 2 Samstage (1. Tag 08.00 - 15.30 Uhr + 2. Tag 08.00 - 12.15 Uhr)
IHK-Prüfung:
- Am Ende des Lehrgang durch die IHK in unseren Räumlichkeiten.
- 15 Kreuzelfragen, jeweils 4 Antwortmöglichkeiten, davon ist immer nur 1 richtig, max. 4 Fehler sind erlaubt.
- Prüfungssprache: ausschließlich deutsch
- Dauer: 30 min
Schulungsorte:
- SVG Autohof Dresden
- SVG Regionalzentrum Erfurt
- SVG Regionalzentrum Leipzig
Fördermöglichkeiten:
- AZAV-zertifiziert für die Agentur für Arbeit und das Jobcenter
Hinweise:
- Ein aktuelles biometrisches Passbild ist mitzubringen.
- ADR-Card wird durch die jeweilige IHK an die Teilnehmer geschickt.
- Nach erfolgreicher IHK-Prüfung ist Ihre ADR-Card wieder 5 Jahre gültig.
- Wenn Sie nicht vor dem Ablaufdatum eine Auffrischungsschulung erfolgreich besuchen, verfällt Ihre ADR-Card.
- Das ADR bietet die Möglichkeit, die Auffrischungsschulung bis zu 12 Monate vor dem Ablauftermin zu besuchen.
- Sie verlieren dabei keineswegs Zeit von Ihrem Gültigkeitszeitraum, es ändert sich nur die Jahreszahl.
- Im eigenen Interesse bitte auch nicht auf den “letzten Drücker” die Schulung absolvieren. Sollten Sie die IHK-Prüfung nicht bestehen, haben Sie nur eine Cance auf Wiederholung. Geht dies erneut schief, muss für den nächsten Prüfungsversuch der ADR-Auffrischungskurs noch einmal besucht werden.
Kommende Termine:
-
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ADR-Aufbaukurs Klasse 1
Erwerb der Genehmigung zum Transport von kennzeichnungspflichtigen Gefahrgütern der Klasse 1
(Explosivstoffe, Gegenstände mit Explosivstoffen sowie pyrotechnische Gegenstände), unabhängig von Menge und Fahrzeug.
Voraussetzung:
- vorheriger erfolgreicher Besuch eines ADR-Basiskurses oder
- die Vorlage einer gültigen ADR-Card
Kursdauer:
- 8 Unterrichtseinheiten in Theorie an 1 Tag (08.00 - 16.45 Uhr)
IHK-Prüfung:
- am Ende des Lehrgang durch die IHK in unseren Räumlichkeiten
- 15 Kreuzelfragen, jeweils 4 Antwortmöglichkeiten, davon ist immer nur 1 richtig, max. 4 Fehler sind erlaubt
- Prüfungssprache: ausschließlich deutsch
- Dauer: 30 min
Schulungsorte:
- SVG Autohof Dresden
- SVG Regionalzentrum Erfurt
- SVG Regionalzentrum Leipzig
Hinweise:
- ein aktuelles biometrisches Passbild ist mitzubringen
- ADR-Card wird durch die jeweilige IHK an die Teilnehmer geschickt
- nach erfolgreicher Prüfung verlängert sich nicht Ihre ADR-Card, diese ist weiterhin bis zu Ihrem Ablaufdatum gültig und kann nur durch eine ADR-Auffrischungsschulung verlängert werden
Kommende Termine:
-
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ADR-Aufbaukurs Klasse 7
Erwerb der Genehmigung zum Transport von kennzeichnungspflichtigen Gefahrgütern der Klasse 7 (radioaktive Stoffe)
Voraussetzung:
- vorheriger erfolgreicher Besuch eines ADR-Basiskurses oder
- die Vorlage einer gültigen ADR-Card
Kursdauer:
- 8 Unterrichtseinheiten in Theorie an 1 Tag (08.00 - 16.45 Uhr)
IHK-Prüfung:
- am Ende des Lehrgang durch die IHK in unseren Räumlichkeiten
- 15 Kreuzelfragen, jeweils 4 Antwortmöglichkeiten, davon ist immer nur 1 richtig, max. 4 Fehler sind erlaubt
- Prüfungssprache: ausschließlich deutsch
- Dauer: 30 min
Schulungsort:
- SVG Regionalzentrum Erfurt
- SVG Autohof Dresden (Anerkennung in Arbeit)
Hinweise:
- ein aktuelles biometrisches Passbild ist mitzubringen
- ADR-Card wird durch die jeweilige IHK an die Teilnehmer geschickt
- nach erfolgreicher Prüfung verlängert sich nicht Ihre ADR-Card, diese ist weiterhin bis zu Ihrem Ablaufdatum gültig und kann nur durch eine ADR-Auffrischungsschulung verlängert werden
Kommende Termine:
-
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ADR-Aufbaukurs Tank
Erwerb der Genehmigung für Tank-Transporte. Wenn kennzeichnungspflichtige Gefahrgüter
- in Tankcontainern, ortsbeweglichen Tanks oder MEGC, deren Einzelfassungsraum 3 m³ übersteigt;
- in fest verbundenen Tanks oder Aufsetztanks mit einem Fassungsraum von mehr als 1 m³;
- in Batterie-Fahrzeugen mit einem Gesamtfassungsraum von mehr als 1 m³ transportiert werden.
Voraussetzung:
- vorheriger erfolgreicher Besuch eines ADR-Basiskurses oder
- die Vorlage einer gültigen ADR-Card
Kursdauer:
- 13 Unterrichtseinheiten (UE) aufgeteilt auf:
- 12 UE Theorie
- 1 UE Praxis
- ein kompletter Tag (8 UE) sowie ein halber Tag (5 UE)
IHK-Prüfung:
- am Ende des Lehrgang durch die IHK in unseren Räumlichkeiten
- 24 Kreuzelfragen, jeweils 4 Antwortmöglichkeiten, davon ist immer nur 1 richtig, max. 4 Fehler sind erlaubt
- Prüfungssprache: ausschließlich deutsch
- Dauer: 45 min
Schulungsorte:
- SVG Regionalzentrum Leipzig
- SVG Regionalzentrum Erfurt
- SVG Autohof Dresden (Anerkennung in Arbeit)
Fördermöglichkeiten:
- AZAV-zertifiziert für die Agentur für Arbeit und das Jobcenter
Hinweise:
- ein aktuelles biometrisches Passbild ist mitzubringen
- ADR-Card wird durch die jeweilige IHK an die Teilnehmer geschickt
- nach erfolgreicher Prüfung verlängert sich nicht Ihre ADR-Card, diese ist weiterhin bis zu Ihrem Ablaufdatum gültig und kann nur durch eine ADR-Auffrischungsschulung verlängert werden
Kommende Termine:
-
finden Sie in unserem Seminar-Portal, inkl. Online-Anmeldung
Schulungen für Gefahrgut - Beauftragte
Wann braucht ein Unternehmen einen Gefahrgutbeauftragten?
Grundsätzlich muss jedes Unternehmen, das an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt ist – ob als Absender, Beförderer, Verpacker, Verlader, Befüller oder Entlader – mindestens einen Gefahrgutbeauftragten schriftlich (in Textform) bestellen. Grundlage sind § 3 der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) und Abschnitt 1.8.3 des ADR/RID/ADN.
Entscheidend ist dabei nicht die Größe Ihres Betriebs, sondern Ihre Rolle im Transportprozess: Sobald Ihrem Unternehmen als Beteiligtem Pflichten nach dem Gefahrgutrecht zugewiesen sind, greift die Bestellpflicht – unabhängig davon, ob Sie selbst transportieren oder durch Dritte transportieren lassen.
Ausnahmen regelt § 2 GbV: Unternehmen, die ausschließlich freigestellte Beförderungen durchführen (z. B. Kleinmengen nach der 1.000-Punkte-Regelung, begrenzte Mengen (LQ) oder freigestellte Mengen (EQ)) oder denen nur bestimmte Beteiligtenrollen mit begrenzten Mengen zugewiesen sind, können von der Bestellpflicht befreit sein.
Wer kann Gefahrgutbeauftragter sein?
Die Funktion kann ein eigener Mitarbeiter, der Unternehmer selbst oder eine externe Person übernehmen. Bestellt werden darf nur, wer einen gültigen IHK-Schulungsnachweis besitzt (5 Jahre gültig, Verlängerung durch Fortbildung und Prüfung). Wird niemand bestellt, gilt der Unternehmer selbst als Gefahrgutbeauftragter – mit allen Pflichten einschließlich der Schulungspflicht.
Aufgaben:
Der Gefahrgutbeauftragte überwacht die Einhaltung der Gefahrgutvorschriften im Unternehmen, berät die Leitung, erstellt den jährlichen Bericht an die Unternehmensleitung und im Schadensfall den Unfallbericht.
Sie sind unsicher, ob Ihr Unternehmen einen Gefahrgutbeauftragten bestellen muss? Sprechen Sie uns an – wir prüfen das gemeinsam und schulen Ihre Gefahrgutbeauftragten.
Gefahrgutbeauftragten Grundlehrgang - Verkehrsträger Straße
Unser Lehrgang bietet Ihnen die nötigen Grundlagen zum nationalen und internationalen Gefahrgutrecht. Sie lernen den Umgang mit den gefahrgutrechtlichen Regelwerken und wir bereiten diese gemeinsam prüfungstauglich vor. So dass Sie anschließend bei Ihrer IHK die Prüfung erfolgreich ablegen können.
Lehrgangsdauer:
- gefordert sind mind. 30 Unterrichtseinheiten (UE), bei uns haben Sie sogar 36 UE, also 4 Tage für:
- Allgemeiner Teil
- Besonderer Teil „Straße"
- Vorbereitung auf die IHK-Prüfung
- an jeweils einem zusätzlich Tag (10 UE) können wir Ihnen den Erweiterungslehrgang anbieten:
- Besonderer Teil „Schiene"
- Besonderer Teil “Seeschiff” (nur in Erfurt)
IHK-Prüfung:
- Dauer der Grundprüfung (Allgemeiner Teil) + ein Verkehrsträger (z.B. Straße): 100 min
- Dauer der Ergänzungsprüfung (je weiterer Verkehrsträger): 50 min
- Prüfungstermine und Prüfungsgebühren erfahren Sie bei Ihrer zuständigen IHK:
Fördermöglichkeiten:
- Förderprogramm "Berufliche Weiterbildung" der Sächsischen Aufbaubank (SAB) als "betriebliche Weiterbildung" (für Firmen) und als "individuell berufsbezogene Weiterbildung" (für Privatpersonen)
- Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung!
Schulungsorte:
- SVG Autohof Dresden
- SVG Regionalzentrum Leipzig
- SVG Regionalzentrum Erfurt
Hinweise:
- eine Prüfungszulassung kann nur nach 100%-iger Anwesenheit erfolgen
- nach erfolgreicher IHK-Prüfung ist der ausgestellte Schulungsnachweis anschließend 5 Jahre gültig
- wenn Sie nicht vor dem Ablaufdatum eine erneute Prüfung bei der IHK erfolgreich ablegen, verfällt Ihr Schulungsnachweis
Kommende Termine:
-
finden Sie in unserem Seminar-Portal, inkl. Online-Anmeldung
Gefahrgutbeauftragten Fortbildung - Verkehrsträger Straße
Wenn Sie als Gefahrgutbeauftragter tätig sind, müssen Sie vor Ablauf Ihrer Gültigkeit bei der IHK eine Verlängerungsprüfung erfolgreich ablegen. Unser Lehrgang soll Ihnen die Möglichkeit geben, Ihre gefahrgutrechtlichen Grundlagen aufzufrischen und Sie auf die bevorstehende Prüfung vorzubereiten.
Lehrgangsdauer:
- analog zur Erstschulung von Gefahrgutbeauftragten:
- Allgemeiner Teil
- Besonderer Teil „Straße"
- Vorbereitung auf die IHK-Prüfung
- alternativ vier halbe Tage (vormittags) als Online-Kurs über die SVG-Akademie
IHK-Prüfung:
- Dauer der Verlängerungsprüfung für den ersten Verkehrsträger (z. B. Straße): 50 min; jeder weiterer Verkehrsträger: 25 min
- Prüfungstermine und Prüfungsgebühren erfahren Sie bei Ihrer zuständigen IHK:
Fördermöglichkeiten:
- Förderprogramm "Weiterbildung" vom Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM, ehem. BAG) für Unternehmen mit mautpflichtigen Fahrzeugen
- Förderprogramm "Berufliche Weiterbildung" der Sächsischen Aufbaubank (SAB) als "betriebliche Weiterbildung" (für Firmen) und als "individuell berufsbezogene Weiterbildung" (für Privatpersonen)
- Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung!
Schulungsorte:
- SVG Autohof Dresden
- SVG Regionalzentrum Leipzig
- SVG Regionalzentrum Erfurt
Hinweise:
- nach erfolgreicher IHK-Prüfung wird Ihr Schulungsnachweis um 5 Jahre verlängert
- wenn Sie nicht vor dem Ablaufdatum eine erneute Prüfung bei der IHK erfolgreich ablegen, verfällt Ihr Schulungsnachweis
Kommende Termine:
- finden Sie in unserem Seminar-Portal, inkl. Online-Anmeldung
Schulung von beauftragten & verantwortlichen Personen:
Gefahrgut-Unterweisung
Alle Beschäftigten (egal ob Weisungsberechtigte oder Weisungsempfänger) in Ihrem Unternehemen, welche mit Aufgaben hinsichtlich Gefahrgut betraut sind, müssen wiederholend zu ihren Pflichten unterwiesen werden.
Angesprochener Personenkreis:
- Absender
- Empfänger
- Verlader
- Belader
- Befüller
- Verpacker
- Lagerpersonal
- Beförderer (Frachtführer)
- Disponenten
- Fahrzeugführer, welche keine ADR-Schulungsbescheinigung benötigen (u. a. beim Transport nach Unterabschnitt 1.1.3.6 ADR - 1000 Punkte-Regelung)
Schulungsdauer:
- je nach Bedarf und Umfang
- in der Regel 3 - 5 Unterrichtseinheiten
Termine:
- je nach Ihrem Bedarf
- in einem unserer SVG Schulungs- bzw. Regionalzentren in Sachsen und Thüringen oder
- in Ihrem Unternehmen als Inhouse-Schulung
Sprechen Sie uns an, wir erstellen Ihnen gern ein individuelles Angebot speziell an Ihr Unternehmen angepasst.
Betreuung durch einen externen Gefahrgutbeauftragten
Jedes Unternehmen, das kennzeichnungspflichtiges Gefahrgut versendet, transportiert und empfängt, benötigt ab bestimmten Mengen einen Gefahrgutbeauftragten.
Wir als SVG unterstützen Sie hierbei sehr gern mit einem externen Gefahrgutbeauftragten und übernehmen in Absprache mit Ihnen unter anderem:
- Beratung in Bezug auf die Einhaltung der Vorschriften
- Kontrollen der Fahrzeuge
- Unterstützung bei der Auswahl / Ausstattung von Beförderungseinheiten
- Unterweisung / Schulung Ihres Personals
- Erstellung des Jahresberichtes
- Bei Bedarf Erstellung eines Unfallberichtes
Somit wird maßgeblich zum Schutz Ihrer Beschäftigten, der Umwelt sowie der Allgemeinheit beigetragen und das Risiko von Gefahrgutunfällen minimiert.
Gern erstellen wir Ihnen ein Angebot für die Betreuung eines externen Gefahrgutbeauftragten.
Weitere Informationen:
Kommende Termine:
- Gefahrgut - Fahrpersonal, inkl. Online-Anmeldung
-
Gefahrgut - Beauftragte, inkl. Online-Anmeldung






