Pflichtausbildung
Nach den Vorschriften und Grundsätzen der Berufsgenossenschaften (u. a. DGUV Vorschrift 68) benötigt jeder, der gelegentlich oder regelmäßig mit einem Flurförderzeug (Gabelstapler) arbeitet, eine entsprechende Unterweisung und muss diese nachweisen können. Diesen Nachweis erlangen Sie bei uns über eine entsprechende Ausbildung einschließlich theoretischer und praktischer Prüfung. Nach der erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung ist der Fahrer vom Unternehmer mit der Führung des Flurförderzeug (Gabelstapler) schriftlich zu beauftragen.
Voraussetzungen:
- Mindestalter: 18 Jahre
- körperliche, geistige und charakterliche Eignung
- G25-Untersuchung (Eignungsfeststellung)
Inhalte:
- Theorie - Rechtliche Grundlagen, Sicherheitsbestimmungen, Gerätetechnik, etc.
- Praxis - Umgang mit Lasten, Fahrübungen nach DGUV Grundsatz 308-001, etc.
- Theoretische und praktische Prüfung
Dauer:
- mit praktischen Vorkenntnissen: 2 Tage
- ohne praktische Vorkenntnisse: 3 Tage
Kommende Termine:
- finden Sie in unserem Seminar-Portal, inkl. Online-Anmeldung
Für eine Inhouse-Schulung erstellen wir Ihnen gern ein individuelles Angebot.
Jährliche Pflichtunterweisung
Gemäß der DGUV Vorschrift 1, § 4, Abs. 1 und des Arbeitsschutzgesetz § 12, Abs. 1 müssen vom Unternehmen in Betrieben beauftragte Gabelstaplerfahrer mindestens einmal jährlich über den Arbeits- und Gesundheitsschutz, Unfallgefahren, Maßnahmen zu deren Verhütung usw. unterwiesen werden.
Inhalte:
- Rechtliche Grundlagen
- Unfallgeschehen
- Betriebsanweisungen
- Arbeitssicherheit
- Betrieb von Flurförderzeugen
- etc.
Dauer:
- je nach Bedarf und Umfang, in der Regel 2 bis 4 Stunden
Kommende Termine:
- finden Sie in unserem Seminar-Portal, inkl. Online-Anmeldung
- bzw. sind im Rahmen der Erstschulung am 1. Tag (Theorieteil) möglich
Für eine Inhouse-Schulung erstellen wir Ihnen gern ein individuelles Angebot.