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Abfall- / Entsorgungslehrgänge

Unsere verschiedenen Lehrgänge:

FACHKUNDE der für die Leitung und Beaufsichtigung eines Sammlungs- oder Beförderungsbetriebes (Abfallbeförderungserlaubnis) verantwortlichen Personen nach §§ 53 und 54 KrWG bzw. § 5 Abs. 1 AbfAEV

Unsere Lehrgänge sind unter der Nr. LGS 09 durch die Landesdirektion Sachsen anerkannt.

Notwendig für:

  • Sammler, Beförderer, Händler und Makler von nicht gefährlichen Abfällen
    • § 53 KrWG + § 4 AbfAEV "Anzeigepflicht"
    • Ggf. erteilt die Behörde die Auflage einen Fachkundelehrgang zu besuchen.
  • Sammler, Beförderer, Händler und Makler von gefährlichen Abfällen
    • § 54 KrWG + § 5 AbfAEV "Erlaubnispflicht"
    • Ein Fachkundelehrgang muss absolviert werden.

Lehrgangsdauer:

  • 32 Unterrichtseinheiten (= 4 Tage)

Lehrgangsinhalt:

  • Vorschriften des Abfallrechts
  • Schädliche Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren, die von Abfällen ausgehen können
  • Sach- und fachgerechte Einsammlung und Beförderung von Abfällen
  • Art und Beschaffenheit von besonders überwachungsbedürftigen Abfällen
  • Bezüge zum Güterkraftverkehrs- und Gefahrgutrecht
  • Vorschriften der betrieblichen Haftung

Prüfung:

  • Keine, es finden interene Test satt.

Hinweis:

  • Nach § 5 AbfAEV ist eine Auffrischung/Fortbildung aller 3 Jahre nötig.

Kommende Termine:

  • finden Sie in unserem Seminar-Portal, inkl. Online-Anmeldung

FACHKUNDE der für die Leitung und Beaufsichtigung eines  Entsorgungsfachbetriebs verantwortlichen Personen nach § 56 KrWG und nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 EfbV

Unsere Lehrgänge sind unter der Nr. LGS 09 durch die Landesdirektion Sachsen anerkannt.

Notwendig für:

  • Unternehmen, welche Abfälle (auch gefährliche Abfälle) sammeln, befördern, lagern, behandeln, verwerten, beseitigen, mit diesen handeln oder makeln.
  • Sowie Unternehmen, die sich als Entsorgungsfachbetrieb zertifizieren lassen wollen.

Lehrgangsdauer:

  • 36 Unterrichtseinheiten (= 4,5 Tage)

Lehrgangsinhalt:

  • Vorschriften des Abfallrechts
  • Schädliche Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren, die von Abfällen ausgehen können
  • Art und Beschaffenheit von besonders überwachungsbedürftigen Abfällen
  • Maßnahmen zur Vermeidung, Verwertung und gemeinwohlverträglichen Beseitigung von Abfällen
  • Bezüge zum Güterkraftverkehrs- und Gefahrgutrecht
  • Vorschriften der betrieblichen Haftung
  • sowie zusätzlich: Maßnahmen zur Vermeidung, Verwertung und gemeinwohl-verträglichen Beseitigung von Abfällen

Prüfung:

  • Keine, es finden interene Test satt.

Hinweis:

  • Nach § 9 EfbV ist eine Auffrischung/Fortbildung aller 2 Jahre nötig.

Kommende Termine:

  • finden Sie in unserem Seminar-Portal, inkl. Online-Anmeldung

FACHKUNDE für Betriebsbeauftragte für Abfall nach § 60 KrWG und § 9 AbfBeauftrV

Unsere Lehrgänge sind unter der Nr. LGS 09 durch die Landesdirektion Sachsen anerkannt.

Notwendig für Betreiber von:

  • genehmigungsbedürftigen Anlagen (wo pro Kalenderjahr > 100 t gefährliche Abfälle oder > 2.000 t nicht gefährliche Abfälle anfallen),
  • Deponien,
  • Krankenhäuser und Kliniken (wo pro Kalenderjahr > 2 t gefährliche Abfälle anfallen),
  • Abwasserbehandlungsanlagen (der Größenklasse 5)
  • sowie viele weitere Hersteller und Vertreiber, aber auch Betreiber von Rücknahmesystemen.
  • Siehe hierzu § 2 AbfBeauftrV

Lehrgangsdauer:

  • 40 Unterrichtseinheiten (= 5 Tage)

Lehrgangsinhalt:

  • Vorschriften des Abfallrechts
  • Schädliche Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren, die von Abfällen ausgehen können
  • Art und Beschaffenheit von besonders überwachungsbedürftigen Abfällen
  • Maßnahmen zur Vermeidung, Verwertung und gemeinwohlverträglichen Beseitigung von Abfällen
  • Bezüge zum Güterkraftverkehrs- und Gefahrgutrecht
  • Vorschriften der betrieblichen Haftung
  • Maßnahmen zur Vermeidung, Verwertung und gemeinwohl-verträglichen Beseitigung von Abfällen
  • sowie zusätzlich: Bestellverfahren, Aufgaben, Stellung im Unternehmen, Anforderung/Eignung, Haftung/Verantwortung des Betriebsbeauftragen für Abfall

Prüfung:

  • Keine, es finden interene Test satt.

Hinweis:

  • Nach § 9 AbfBeauftrV ist eine Auffrischung/Fortbildung aller 2 Jahre nötig.

Kommende Termine:

  • finden Sie in unserem Seminar-Portal, inkl. Online-Anmeldung

FACHKUNDE der für die Leitung und Beaufsichtigung eines Sammlungs- oder Beförderungsbetriebes (Abfallbeförderungserlaubnis) verantwortlichen Personen nach §§ 53 und 54 KrWG bzw. § 5 Abs. 1 AbfAEV

Unsere Lehrgänge sind unter der Nr. LGS 09 durch die Landesdirektion Sachsen anerkannt.

Notwendig für:

  • Sammler, Beförderer, Händler und Makler von nicht gefährlichen Abfällen
    • § 53 KrWG + § 4 AbfAEV "Anzeigepflicht"
    • Ggf. erteilt die Behörde die Auflage einen Fachkundelehrgang zu besuchen.
  • Sammler, Beförderer, Händler und Makler von gefährlichen Abfällen
    • § 54 KrWG + § 5 AbfAEV "Erlaubnispflicht"
    • Ein Fachkundelehrgang muss absolviert werden.

Lehrgangsdauer:

  • 32 Unterrichtseinheiten (= 4 Tage)

Lehrgangsinhalt:

  • Vorschriften des Abfallrechts
  • Schädliche Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren, die von Abfällen ausgehen können
  • Sach- und fachgerechte Einsammlung und Beförderung von Abfällen
  • Art und Beschaffenheit von besonders überwachungsbedürftigen Abfällen
  • Bezüge zum Güterkraftverkehrs- und Gefahrgutrecht
  • Vorschriften der betrieblichen Haftung

Prüfung:

  • Keine, es finden interene Test satt.

Hinweis:

  • Nach § 5 AbfAEV ist eine Auffrischung/Fortbildung aller 3 Jahre nötig.

Kommende Termine:

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Fördermöglichkeiten:

  • Für die FACHKUNDE können Sie das Förderprogramm "Berufliche Weiterbildung" der Sächsischen Aufbaubank (SAB) als "betriebliche Weiterbildung" (für Firmen) und als "individuell berufsbezogene Weiterbildung" (für Privatpersonen) nutzen.

Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung!

Schulungsorte:

  • SVG Autohof Dresden
  • SVG Regionalzentrum Leipzig
  • SVG Regionalzentrum Erfurt

Weitere Informationen:

  • Unser Flyer zur Fachkunde + Fortbildung Abfall / Entsorgung sowie TRGS 520
  • Unser Anmeldeformular

Kommende Termine:

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