Fördermöglichkeiten für Weiterbildungen
Einige unserer Bildungsangebote können durch nachfolgende Förderprogramme unterstützt werden. Bei Interesse an einer Förderung können Sei uns gern ansprechen.
Qualifizierungschancengesetz
Das Qualifizierungschancengesetz ermöglicht Weiterbildungen für Beschäftigte. Durch eine bis zu 100%ige Förderung können Arbeitnehmer ihre Qualifikationen erweitern.
Für die Unternehmen schafft es eine Entlastung der Kosten. Suchen Sie bitte hierzu das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber-Service vor Ort.
Weitere Infos erhalten Sie bei der Bundesagentur für Arbeit.
Sächsische Aufbaubank
Die Sächsische Aufbaubank (SAB) fördert die berufliche Weiterbildung in Sachsen mit bis zu 50 % der Schulungskosten in folgenden zwei Förderprogrammen:
- betriebliche Weiterbildung für Firmen
- individuell berufsbezogene Weiterbildung für Privatpersonen
Beachten Sie folgende Reihenfolge beim Vorgehen:
1. Prüfen Sie die Rahmenbedingungen, ob Sie alle Punkte erfüllen und ob die Schulung alle Bedingungen erfüllt.
2. Fordern Sie ein Angebot an.
3. Beantragen Sie die Förderung.
4. Wenn die SAB grünes Licht gibt.
5. Melden Sie sich oder Ihre Mitarbeiter:innen zur Schulung an.
Die Frist zur Antragsstellung für das Förderjahr 2024 ist am 19.11.2024 ausgelaufen.
Für das aktuelle Jahr (2025) können noch keine Fördermittel beantragt werden. Sobald der Beschluss zum aktuellen Haushalt des Sächsischen Landtags steht, könnte es wieder los gehen. Prüfen Sie daher von Zeit zu Zeit die Homepage der SAB.
Förderprogramm Weiterbildung des BALM
Das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) stellt jedes Jahr im Rahmen der Mautharmonisierung Fördermittel für die Weiterbildung bereit. Voraussetzung ist, dass das Unternehmen im Güterkraftverkehr bzw. im Werkverkehr tätig ist und Nutzfahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen hat. Je nach Unternehmensgröße können somit bis zu 70% der Schulungskosten sowie der Schulungsnebenkosten gefördert werden.
Der Förderzeitraum für das Jahr 2025 startet am 11.08.2025.
Bei der Beantragung ist folgende Reihenfolge zu beachten:
1. Prüfen Sie die Rahmenbedingungen, ob Sie alle Voraussetzungen der Förderung erfüllen und ob die Schulung alle Bedingungen erfüllt (Maßnahmenkatalog).
2. Fordern Sie ein Angebot an.
3. Beantragen Sie die Förderung.
4. Zuwendungsbescheid vom BALM erhalten.
5. Anmeldung zur Schulung.
Bildungsgutschein der Bundesagentur für Arbeit
Für einen Bildungsgutschein der Bundesagentur für Arbeit bzw. des Jobcenters werden Ihre individuellen Vorraussetzungen in persönlichen Beratungsgesprächen geprüft.
Wenn Sie einen Bildungsgutschein erhalten, ist dieser zeitlich befristet, regional begrenzt und nur für ein bestimmtes Bildungsziel beschränkt.
Die SVG Beratungs- und Schulungsgesellschaft mbH ist als Bildungsträger für berufliche Weiterbildungen zugelassen.
Ihren Bildungsgutschein können Sie gern für folgende Weiterbildungen einlösen:
- Berufskraftfahrerweiterbildung (alle 5 Schulungen oder einzelne Termine)
- Fachkunde Personenverkehr - Omnibus