Sie sind nicht alleine da draußen:
Wir begleiten Sie, mit Sicherheit!

Mit der ADR-Auffrischungsschulung erhalten Sie sich Ihre ADR-Card. Hierbei verlängern sich alle vorhandenen ADR-Aufbaukurse. Wichtig ist, dass Sie die IHK-Prüfung erfolgreich vor Ihrem Ablaufdatum bestehen.

Voraussetzung:

  • eine am Tag der IHK-Prüfung noch gültige ADR-Card

Kursdauer:

  • 12 Unterrichtseinheiten (UE) aufgeteilt auf:
    • 8 UE Theorie
    • 4 UE Praxis
  • in Sachsen:
    • 1 Freitag (14.00 - 17.15 Uhr) sowie 1 Samstag (08.30 - 16.45 Uhr) oder
    • 2 Wochentage oder 2 Samstage (1. Tag 08.00 - 15.45 Uhr + 2. Tag 08.30 - 13.15 Uhr)
  • in Thüringen:
    • 1 Freitagabend (16.30 - 20.30 Uhr) sowie 1 Samstag (08.00 - 15.30 Uhr)

IHK-Prüfung:

  • am Ende des Lehrgang durch die IHK (Prüfungsgebühr 65,- € bis 120,- € je nach IHK)
  • Dauer: 30 min

Schulungsorte:

  • SVG Autohof Dresden
  • SVG Autohof Niederdorf
  • SVG Regionalzentrum Leipzig
  • SVG Regionalzentrum Erfurt

Fördermöglichkeiten:

  • AZAV-zertifiziert für die Agentur für Arbeit und das Jobcenter

Hinweise:

  • ein aktuelles biometrisches Passbild ist mitzubringen
  • ADR-Card wird zu geschickt
  • nach erfolgreicher IHK-Prüfung ist Ihre ADR-Card wieder 5 Jahre gültig
  • wenn Sie nicht vor dem Ablaufdatum eine Auffrischungsschulung erfolgreich besuchen, verfällt Ihre ADR-Card
  • das ADR bietet die Möglichkeit, die Auffrischungsschulung bis zu 12 Monate vor dem Ablauftermin zu besuchen
  • Sie verlieren dabei keineswegs Zeit von Ihrem Gültigkeitszeitraum, es ändert sich nur die Jahreszahl
  • seit Dez. 2020 kann Ihre gültige ADR-Card für 7 Zeitstunden der Weiterbildung nach Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (Module) genutzt werden

Kommende Termine:

Ihr Kontakt countabovethefold 2

Steffi Herbst

in Sachsen / Sachbearbeiterin

Tel.: 0351 8143-241

steffi.herbst@svg-dresden.de

* Pflichtfelder

LinkedIn-LogoInstagram-LogoYouTube-LogoYouTube-Logo

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Gerne informieren wir Sie über dieses Thema, senden Sie uns eine Anfrage.

* Pflichtfeld
** Wir benötigen die Postleitzahl zur korrekten Zuordnung der zuständigen SVG