Die Mauterweiterung ist da. Handeln Sie jetzt!
Es drohen Strafen bei fehlender Anmeldung zur deutschen Maut. Details finden Sie hier.
Alles, was Sie zur Mauterweiterung für Fahrzeuge über 3,5 t wissen müssen
Ab dem 1. Juli 2024 werden Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen für die Benutzung von Bundesfernstraßen mautpflichtig. Fahrzeugkombinationen sind nur mautpflichtig, wenn die technisch zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeugs über 3,5 Tonnen liegt.
Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von 3,5 Tonnen oder weniger bleiben mautfrei. Das gilt auch, wenn diese Fahrzeuge mit einem Anhänger unterwegs sind. So genannte „Handwerksfahrten“ bleiben mautfrei. Das gilt nur für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen unter 7,5 Tonnen.
Vermeiden Sie Strafen und Bußgelder
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Fahrzeugregistrierung
Inhalt
Kontrollen und Strafsätze
Grundsätzlich werden bei nicht ordnungsgemäßer Entrichtung der Maut Strafen erhoben.
Maut für Einsteiger
Warum wird Maut erhoben?
Der Begriff Maut, auch bekannt als Straßenbenutzungsgebühr, beschreibt eine Abgabe für die Nutzung von Verkehrsbauwerken wie Straßen, Brücken, Tunneln oder Autobahnen, die territorial gebunden sind und der so genannten externen Kosten, die für die Bevölkerung entstehen (Luftverschmutzung und Lärm-belastung). Mit der Zahlung einer Maut sollen die Nutzer an der Finanzierung beteiligt werden.
Für welche Straßen muss Maut entrichtet werden?
Die Gebührenpflicht besteht gemäß § 1 Absatz 1 Satz 1 Bundesfernstraßenmautgesetz (BFStrMG) auf Bundesautobahnen und Bundesstraßen.
Wer ist für die Mautentrichtung verantwortlich?
Mautpflichtig ist nach § 2 Satz 1 Bundesfernstraßenmautgesetz die Person,
- die Eigentümer oder Halter des Motorfahrzeugs ist
- die über den Gebrauch des Motorfahrzeugs bestimmt
- die Führer des Motorfahrzeugs ist
- auf die das Motorfahrzeug zugelassen ist
- der das Kennzeichen des Motorfahrzeugs zugeteilt ist
Es besteht für alle aufgeführten Personen eine gesamtschuldnerische Haftung.
Welche Fahrzeuge sind mautpflichtig?
Die Mautpflicht besteht gemäß § 1 Absatz 1 Satz 2 Bundesfernstraßenmautgesetz grundsätzlich für Kraftfahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen
- die für den Güterkraftverkehr bestimmt sind (1. Alternative) oder
- die für den Güterkraftverkehr verwendet werden (2. Alternative)
und deren zulässiges Gesamtgewicht mindestens 7,5 t (künftig über 3,5 t) beträgt. Dies gilt einschließlich Anhänger. Für die Begründung der Gebührenpflicht genügt eine der beiden Alternativen.
Welche Fahrzeuge sind von der Mautpflicht ausgenommen?
Nach dem Bundesfernstraßenmautgesetz sind bestimmte Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen nicht mautpflichtig.
- Mautfreie Fahrzeuge: Fahrzeuge, die nicht unter die Definitionskriterien des mautpflichtigen Fahrzeugs fallen (§ 1 Absatz 1 Satz 2)
- mautbefreite Fahrzeuge: Fahrzeuge, für welche der Gesetzgeber spezielle Ausnahmetatbestände geschaffen hat (§ 1 Absatz 2)
Freiwillige Registrierung bei Toll Collect: Von der Mautpflicht dauerhaft ausgenommene Fahrzeuge können in die Liste der nicht mautpflichtigen Fahrzeuge eingetragen werden. Diese wird bei der Betreibergesellschaft geführt. Die Registrierung gilt für maximal 2 Jahre. Eine Verlängerung ist möglich. Sie erfahren Näheres unter „Mautbefreiung“ im Internetangebot der Toll Collect.
Wie registriere ich mein Unternehmen bei Toll Collect?
Nutzen Sie hierfür den kostenlosen SVG-Service. Wir kümmern uns um alle notwendigen Formalitäten:
- Zusammenstellung aller erforderlichen Unterlagen und Daten für die Registrierung
- Wir erstellen den Toll Collect Portal Zugang für Sie.
- Wir registrieren Ihr Unternehmen und Ihre Fahrzeuge für Sie im Portal.
- Weiterleitung der offiziellen Registrierungsformulare an Toll Collect inklusive einer Zusage zur Übernahme des Haftungsrisikos durch die SVG
- Abrechnung der Maut inklusive Reklamationsservice
- Individuelle Beratung durch SVG
- Schnelle und unbürokratische Bearbeitung
- Problemlösungs- und Info-Service und vieles mehr...
Wie zahle ich Maut?
Gerne übernehmen wir für Sie die kostenlose Registrierung Ihres Unternehmens, Ihrer Fahrzeuge und helfen Ihnen bei der Suche nach dem besten Abrechnungsweg! Nehmen Sie Kontakt zur Ihrer SVG auf!
Bereits SVG-Mautkunde?
Wenn Sie bereits Mautkunde bei der SVG sind, dann unterstützen wir Sie, wie gewohnt, bei der Fahrzeugregistrierung Ihrer Fahrzeuge über 3,5 Tonnen. Kontaktieren Sie Ihre regionalen SVG-Mautexperten.
Tarife
Mauttarife ab dem 1.7.2024 für Fahrzeuge mit der Emissionsklasse 1. Tarife für die CO2 Emissionsklassen 2 bis 5 finden Sie unterhalb dieser Tabelle zum Download.
CO2 Emissionsklasse 1
Fahrzeug | > 3,5 t bis < 7,5 t | 7,5 bis <11,99 t | 12 t bis 18 t | >18 t mit bis zu 3 Achsen | >18 t mit 4 Achsen | >18 t mit 5 oder mehr Achsen | |||||
Euro VI | 15,1 | 17,7 | 23,8 | 30,3 | 32,4 | 34,8 | |||||
Euro V/EEV | 18,9 | 20,5 | 27,5 | 35,3 | 36,3 | 38,9 | |||||
Euro IV | 20,1 | 22,1 | 28,6 | 37,1 | 38,8 | 41,4 | |||||
Euro III | 22,5 | 25,0 | 32,8 | 42,9 | 45,4 | 47,8 | |||||
Euro II | 24,4 | 27,5 | 34,8 | 45,9 | 48,7 | 51,1 | |||||
Euro I/O | 24,8 | 27,6 | 35,0 | 48,4 | 51,2 | 51,6 | |||||
Emissions- frei | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Angaben in Cent. Quelle: TollCollect - Alle Angaben ohne Gewähr
Welche Fahrzeuge werden ab dem 1.7.2024 Mautpflichtig?
Hier sehen Sie einige mögliche Kombinationen von Fahrzeugen und Fahrern. Unter manchen Voraussetzungen bleiben Fahrzeuge mautbefreit. Die SVG-Mautexperten geben Ihnen gerne nähere Auskunft.
Ausnahmen / Handwerkerregelung
Ab 1. Juli 2024 erweitert sich die Mautpflicht auf Fahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen und weniger als 7,5 Tonnen technisch zulässiger Gesamtmasse (tzGm), die im Güterverkehr genutzt werden.
Ausnahme für Handwerksbetriebe
Eine wichtige Ausnahme gilt jedoch für Handwerksbetriebe: Sofern diese Fahrzeuge Materialien, Ausrüstungen und Maschinen oder handwerklich gefertigte Güter transportieren, die im eigenen Betrieb genutzt, hergestellt oder bearbeitet werden, sind sie von der Maut befreit. Diese Regelung, bekannt als "Handwerkerausnahme", setzt voraus, dass die Fahrten nicht dem gewerblichen Güterverkehr zuzuordnen sind.
Welche Betriebe sind von den Ausnahmen betroffen
Die Berechtigung zur Mautbefreiung hängt von der jeweiligen Fahrt und den transportierten Gütern ab. Laut Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) trifft die Ausnahme zu, wenn das Fahrzeug von einem Mitarbeiter des Handwerksbetriebs gefahren wird und Material, Ausrüstungen oder Maschinen transportiert, die zur Erbringung von Dienst- und Werkleistungen des Handwerksbetriebs notwendig sind, oder wenn es handwerklich gefertigte Güter transportiert, die im eigenen Handwerksbetrieb hergestellt, weiterverarbeitet oder repariert werden. Die Regelung gilt für alle Handwerksberufe die aus der vom BALM veröffentlichten Liste zu entnehmen sind sowie für anerkannte Ausbildungsberufe deren Tätigkeitsprofil mit dem eines Handwerksberufs vergleichbar ist, auch für ausländische Handwerksbetriebe.
Freiwillige Registrierung von Handwerksfahrzeugen, zur Erleichterung der Kontrollen
Handwerksbetriebe, deren Fahrzeuge mit mehr als 3,5 tzGm weniger als 7,5 tzGm die Kriterien erfüllen, können sich freiwillig und ab sofort bei Toll Collect online registrieren, um den Mautkontrollaufwand zu minimieren und Kontrollen effizienter zu gestalten.
Sie haben Fragen?
Die erfahrenen Mautexperten der SVG beantworten gerne Ihre Fragen und helfen Ihnen bei der Registrierung Ihrer Fahrzeuge.
Dringende Empfehlung für Unternehmen, die nicht unter die Handwerksregelung fallen
Unternehmen mit Fahrzeugen von mehr als 3,5 tzGm und weniger als 7,5 tzGm, die ab dem 1.7.2024 unter die Mautpflicht fallen, empfehlen wir sich schnellstmöglich zu registrieren.
FAQ zur Mautbefreiung für Handwerksbetriebe
Was bedeutet die Handwerkerausnahme genau?
Die Handwerkerausnahme gilt für Fahrten, bei denen das Fahrzeug von Mitarbeitenden des Handwerksbetriebs gefahren wird und entweder Material, Ausrüstung oder Maschinen transportiert, die für die Ausführung von Dienstleistungen oder handwerklichen Arbeiten erforderlich sind, oder handwerklich hergestellte Güter transportiert werden, die im eigenen Betrieb produziert, bearbeitet oder repariert wurden.
Fahrten bei denen industriell hergestellte Güter befördert werden, sind von der Befreiung ausgeschlossen. Wenn der Herstellungsprozess durch einen hohen Maschineneinsatz und/oder standardisierte Produktionsabläufe gekennzeichnet ist, handelt es sich um Industriell hergestellt Güter. Im Gegensatz zur serienmäßigen Massenproduktion zeichnet sich die handwerkliche Fertigung in der Regel durch begrenzte Stückzahlen und häufigere Produktabweichungen aus.
Es ist wichtig zu beachten, dass es sich bei der Beförderung nicht um einen gewerblichen Transport für Dritte handeln darf, auch nicht für einen anderen Handwerksbetrieb, sondern nur um eine Hilfstätigkeit im Rahmen der Gesamttätigkeit des Unternehmens.
Welche Fahrzeuge können von der Handwerkerausnahme profitieren?
Die Handwerkerausnahme betrifft ausschließlich Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse (tzGm) von mehr als 3,5 und weniger als 7,5 Tonnen, die von Handwerksbetrieben genutzt werden. Fahrzeuge oder Kombinationen mit 7,5 Tonnen und mehr fallen nicht unter diese Regelung.
Sind Handwerksfahrzeuge grundsätzlich von der Maut befreit?
Die Handwerkerausnahme sieht keine generelle Befreiung von der Maut vor. Es handelt sich vielmehr um eine fahrzeugbezogene Befreiung.
Es gibt jedoch bestimmte Fahrzeuge, die grundsätzlich von der Mautpflicht ausgenommen sind, wie z.B. selbstfahrende Arbeitsmaschinen, die nicht den Kriterien für mautpflichtige Fahrzeuge entsprechen, oder solche, für die spezielle gesetzliche Ausnahmen gelten, wie Feuerwehrfahrzeuge.
Weitere Informationen zur generellen Mautbefreiung finden auf der Website des Bundesamtes für Logistik und Mobilität.
Welche Fahrten mit Handwerksfahrzeugen sind von der Maut befreit?
Die Handwerkerausnahme gilt für Fahrten, bei denen das Fahrzeug von Mitarbeitenden des Handwerksbetriebs gefahren wird und entweder Material, Ausrüstung oder Maschinen transportiert, die für die Ausführung von Dienstleistungen oder handwerklichen Arbeiten erforderlich sind, oder handwerklich hergestellte Güter transportiert werden, die im eigenen Betrieb produziert, bearbeitet oder repariert wurden.
Fahrten bei denen industriell hergestellte Güter befördert werden, sind von der Befreiung ausgeschlossen. Wenn der Herstellungsprozess durch einen hohen Maschineneinsatz und/oder standardisierte Produktionsabläufe gekennzeichnet ist, handelt es sich um Industriell hergestellt Güter. Im Gegensatz zur serienmäßigen Massenproduktion zeichnet sich die handwerkliche Fertigung in der Regel durch begrenzte Stückzahlen und häufigere Produktabweichungen aus.
Es ist wichtig zu beachten, dass es sich bei der Beförderung nicht um einen gewerblichen Transport für Dritte handeln darf, auch nicht für einen anderen Handwerksbetrieb, sondern nur um eine Hilfstätigkeit im Rahmen der Gesamttätigkeit des Unternehmens.
Welche Fahrzeuge sind von der Mautpflicht ausgenommen?
Die Handwerkerausnahme gilt für Fahrten, bei denen das Fahrzeug von Mitarbeitenden des Handwerksbetriebs gefahren wird und entweder Material, Ausrüstung oder Maschinen transportiert, die für die Ausführung von Dienstleistungen oder handwerklichen Arbeiten erforderlich sind, oder handwerklich hergestellte Güter transportiert werden, die im eigenen Betrieb produziert, bearbeitet oder repariert wurden.
Fahrten bei denen industriell hergestellte Güter befördert werden, sind von der Befreiung ausgeschlossen. Wenn der Herstellungsprozess durch einen hohen Maschineneinsatz und/oder standardisierte Produktionsabläufe gekennzeichnet ist, handelt es sich um Industriell hergestellt Güter. Im Gegensatz zur serienmäßigen Massenproduktion zeichnet sich die handwerkliche Fertigung in der Regel durch begrenzte Stückzahlen und häufigere Produktabweichungen aus.
Es ist wichtig zu beachten, dass es sich bei der Beförderung nicht um einen gewerblichen Transport für Dritte handeln darf, auch nicht für einen anderen Handwerksbetrieb, sondern nur um eine Hilfstätigkeit im Rahmen der Gesamttätigkeit des Unternehmens.
Für welche Art von Betrieben gilt die Handwerkerausnahme?
Eine Liste aller Berufe, die die Voraussetzungen für die Handwerkerausnahme erfüllen, finden Sie auf der Website des Bundesamtes für Logistik und Mobilität.
Die Liste enthält alle Gewerbe, die laut Handwerksordnung (HwO) als zulassungspflichtige Handwerke, als zulassungsfreie Handwerke oder als handwerksähnliche Gewerbe betrieben werden können (gemäß Anlage A HwO und Anlage B HwO ) und die dem Handwerk zugeordneten anerkannten Ausbildungsberufe aus dem jährlich vom Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) im Amtlichen Teil des Bundesanzeigers veröffentlichten „Verzeichnis der anerkannten Ausbildungsberufe“, deren Tätigkeitsprofil mit dem eines Handwerksberufs vergleichbar ist.
Die Liste ist abschließend vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr und dem Bundesamt für Logistik und Mobilität festgelegt worden und stimmt inhaltlich mit der Liste im Toll Collect-Meldeformular überein.
Die Handwerkerausnahme gilt nicht für Berufe, die mit denen aus der Liste vergleichbar sind. Ausnahmen gibt es ggf. bei den veralteten Berufsbezeichnungen und bei ausländischen Berufsbezeichnungen.
Gilt die Handwerkerausnahme auch für ausländische Handwerker und Handwerksbetriebe und für Transitfahrten durch Deutschland?
Die Handwerkerausnahme gilt auch für ausländische Handwerker und Handwerksbetriebe. Eine Niederlassung des Betriebs in Deutschland ist nicht erforderlich.
Auch Transitfahrten sind mautfrei, wenn sie die Voraussetzungen für die Handwerkerausnahme erfüllen.
Es ist jedoch in beiden Fällen wichtig zu beachten, dass bei der Meldung von ausländischen Handwerksfahrzeugen bei der Toll Collect Registrierung und bei Mautkontrollen Nachweise in deutscher Sprache oder mit einer Übersetzung ins Deutsche vorgelegt werden müssen.
Für welche Gewichtsklasse gilt die Handwerkerausnahme?
Die Handwerkerausnahme gilt nur für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse (tzGm) zwischen mehr als 3,5 und weniger als 7,5 Tonnen. Fahrzeuge mit einer tzGm von 3,5 Tonnen oder weniger bleiben weiterhin mautfrei.
Sind Rückfahrten vom Kunden oder Leerfahrten mautpflichtig?
Rückfahrten und Leerfahrten sind mautfrei, wenn sie unmittelbar im Zusammenhang mit vorherigen oder nachfolgenden handwerklichen Tätigkeiten oder der Auslieferung handwerklich hergestellter Güter stehen. Werkstatt-, Überführungs- oder Privatfahrten dagegen sind mautpflichtig.
Gibt es eine Kilometerbegrenzung für die Handwerkerausnahme?
Nein, bei der Handwerkerausnahme gibt es keine Begrenzung im Umkreis des Handwerksbetriebs.
Was passiert bei gemischten Fahrten mit handwerklichem Bezug und Auslieferungsfahrten?
Bei gemischten Fahrten wird der Schwerpunkt der Fahrt betrachtet. Ist die Fahrt überwiegend für handwerkliche Tätigkeiten oder die Auslieferung handwerklich hergestellter Güter gedacht, ist sie mautfrei. Der nicht-handwerkliche Teil der Fahrt darf nur von untergeordneter Bedeutung sein.
Gilt die Handwerkerausnahme für Mietfahrzeuge oder Leasingfahrzeuge?
Die Handwerkerausnahme gilt auch für Miet- und Leasingfahrzeuge. Bei Kontrollen ist der Nachweis zu erbringen, dass das Fahrzeug von einem Handwerksbetrieb gemietet oder geleast und gemäß den Voraussetzungen für die Handwerkerausnahme eingesetzt worden ist.
Bitte beachten Sie: Für die Meldung von Handwerksfahrzeugen bei Toll Collect kommen Mietfahrzeuge nur in Frage, wenn der Handwerksbetrieb als Fahrzeughalter in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) eingetragen ist, z. B. bei Langzeitmiete oder Leasing.
Sollten emissionsfreie Fahrzeuge (bis 31. Dezember 2025 mautbefreit) dennoch als Handwerksfahrzeug bei TOLL COLLECT registriert werden?
Nein. Für dieses Fahrzeug gilt eine generelle Mautbefreiung. TOLL COLLECT empfiehlt, diese Fahrzeuge als mautbefreit aufgrund des generellen Befreiungsgrundes zu registrieren. Zur Registrierung der Mautbefreiung.
Welche Nachweise sind bei einer Mautkontrolle für die Handwerkerausnahme zu erbringen?
Für den Nachweis für die Handwerkerausnahme eignen sich z. B. folgende Dokumente: Handwerks-/ Gewerbekarte, Gewerbeanmeldung (Kopie), Lieferscheine oder Kundenaufträge. Bitte beachten Sie, dass die Dokumente in deutscher Sprache oder mit einer Übersetzung ins Deutsche vorzulegen sind.
Quelle: TOLL COLLECT
Webinare
Dieses Online-Seminar ist speziell für Einsteiger konzipiert, die sich erstmalig mit der Maut befassen müssen. Wir führen Sie schrittweise durch alle wichtigen Aspekte und brechen die Komplexität der Mautreform herunter. Dabei geben wir Ihnen praktische Ratschläge und Aktionsschritte an die Hand, damit Sie ab dem 1. Juli 2024 mit der Mautabwicklung starten können.
Gehört Ihr Unternehmen zur Handwerkerausnahme? Die Mautprofis der SVG erklären Ihnen anhand praxisnaher Fahrzeugkombinationen, welche Änderungen auf Sie zukommen, was Sie ab dem 1. Juli 2024 beachten müssen und ob Sie Maut zahlen müssen oder nicht. Wir erklären Ihnen, ob Sie für die Handwerkerausnahme berechtigt sind und wie Sie Ihre Fahrzeuge dafür registrieren.
Mautgebühren berechnen
Mit dem Lkw-Routenplaner und Mautrechner SVG CargoApps
Mit unserem Mautrechner SVG CargoApps berechnen Sie nicht nur die Strecke und Fahrtzeit, sondern auch die Mautund Einsatzkosten einer Tour. Auch für Fahrzeuge über 3,5 t, die ab dem 1.7.2024 mautpflichtig werden, können Sie mit Hilfe von SVG CargoApps Ihre vorab Ihre Mautkosten berechnen und die Kosten Ihrer Touren planen und weiterberechnen.
Nachdem Sie Ihre Stopps geplant haben, können Sie diese Informationen unterhalb der Karte über die Schaltfläche "Maut" in der Routenzusammenfassung einsehen. Das Panel "Mautübersicht" zeigt dann eine ausführliche Kostenaufschlüsselung für Ihre Mautgebühren. Wichtig: Wählen Sie Ihre passende CO2-Emissionsklasse aus.
Mit der SVG - einfache Mautabrechnung in Deutschland oder Europa
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