Pflichtausbildung
Die Ausbildung für Hubarbeitsbühnen-Bediener fordert die Berufsgenossenschaft im DGUV Grundsatz 308-008. Demnach dürfen Sie als Unternehmer nur Personen mit der Bedienung solcher Geräte beauftragen, wenn sie unterwiesen und diese Befähigung auch nachweisen können. In unseren Schulungen erhalten Ihre Mitarbeiter einen umfassenden Überblick über die entsprechenden rechtlichen Vorschriften. Durch praktische Übungen vermitteln wir die Grundlagen zur Bedienung von verschiedenen Hubarbeitsbühnen.
Die Ausbildung kann von einem bis zwei Tage dauern, je nachdem welche Gerätetypen an Hubarbeitsbühnen Ihre Mitarbeiter benötigen. Wir bieten pro Quartal eine offene Schulung derzeit in Dresden an und können dies auch gern bei Ihnen als Inhouse-Schulung durchführen.
Voraussetzungen:
- Mindestalter: 18 Jahre
- körperliche, geistige und charakterliche Eignung
- G25- und G41-Untersuchung (Eignungsfeststellung)
Fördermöglichkeiten:
- AZAV-zertifiziert für die Agentur für Arbeit und das Jobcenter
Kommende Termine:
- finden Sie in unserem Seminar-Portal, inkl. Online-Anmeldung
Für eine Inhouse-Schulung erstellen wir Ihnen gern ein individuelles Angebot.
