Pflichtausbildung
Die DGUV Vorschrift 52 gibt entsprechende Vorgaben zum sicheren Betrieb und zur sicheren Bedienung von Kranen vor. Nach § 29 darf der Unternehmer nur Personen mit der Bedienung von Kranen beauftragen, die unterwiesen sind und diese Befähigung auch nachweisen können. Diesen Nachweis erlangen Sie bei uns über eine entsprechende Ausbildung einschließlich einer theoretischen und praktischen Prüfung. Nach der erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung ist der Bediener des Kranes vom Unternehmer schriftlich zu beauftragen.
LKW-Ladekran
Teilnehmerkreis:
Bedienpersonal für LKW-Ladekrane
Voraussetzungen:
- Mindestalter: 18 Jahre
- körperliche, geistige und charakterliche Eignung
- G25-Untersuchung (Eignungsfeststellung)
Dauer:
- mit praktischen Vorkenntnissen: 1 Tag
- ohne praktische Vorkenntnisse: 3 Tage
Termine:
- in unseren Schulungszentren in Sachsen und Thüringen sowie
- auf Anfrage als Inhouse-Schulungen
Gern erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot.
Brücken- und Portalkran (flurgesteuert)
Teilnehmerkreis:
Bedienpersonal für Brücken- und Portalkrane
Voraussetzungen:
- Mindestalter: 18 Jahre
- körperliche, geistige und charakterliche Eignung
- G25-Untersuchung (Eignungsfeststellung)
Dauer:
- mit praktischen Vorkenntnissen: 1 Tag
- ohne praktische Vorkenntnisse: 1 - 2 Tage
Termine:
- nur auf Anfrage als Inhouse-Schulungen
Gern erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot.
Jährliche Pflichtunterweisung für Krane
Die jährlichen Unterweisungen werden in der DGUV Vorschrift 1, § 4, Abs. 1 und im Arbeitsschutzgesetz § 12, Abs. 1 gefordert.
Dauer:
- je nach Bedarf und Umfang, in der Regel 2 bis 4 Stunden
Termine:
- in unseren Schulungszentren inSachsen und Thüringen sowie
- auf Anfrage als Inhouse-Schulungen
Gern erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot.