FORTBILDUNG der für die Leitung und Beaufsichtigung eines Abfallbeförderungsbetriebs / Entsorgungsfachbetriebs verantwortlichen Personen sowie des Betriebsbeauftragten für Abfall
Unsere Lehrgänge sind unter der Nr. LGS 09 durch die Landesdirektion Sachsen anerkannt.
Lehrgangsdauer:
- 16 Unterrichtseinheiten (2 Tage, unter der Woche bzw. Freitag + Samstag)
Lehrgangsinhalt:
- Auffrischung der Kenntnisse
- Gesetzliche und technische Weiterentwicklung
- Aktuelle Schwerpunkte der Abfallwirtschaft
Prüfung:
- keine
Hinweis:
- Eine Fortbildung ist für Entsorgungsfachbetriebe nach § 9 EfbV und für Betriebsbeauftragte für Abfall nach § 9 AbfBeauftrV aller 2 Jahre nötig.
- Eine Fortbildung ist für Sammlungs- und Beförderungsbetriebe (Abfallbeförderungserlaubnis) nach § 5 AbfAEV aller 3 Jahre nötig.