Wer braucht die beschleunigte Grundqualifikation?
Alle Kraftfahrer (unabhängig von der Gültigkeit des Führerscheins) mit den Führerscheinklassen
- D1, D1E, D und DE, die ab dem 10.09.2008
- C1, C1E, C und CE, die ab dem 10.09.2009
ihren Führerschein erworben haben und Beförderungen im Straßenpersonen- und Güterkraftverkehr auf öffentlichen Straßen durchführen wollen.
Wie wird die beschleunigte Grundqualifikation durchgeführt?
- 140-stündiger Unterricht
- inklusive 10 praktische Fahrstunden
- anschließende 90-minütige IHK-Prüfung
(Der Führerscheinbesitz ist keine Voraussetzung für die Teilnahme und kann später gemacht werden.)
Wer braucht die beschleunigte Grundqualifikation für Umsteiger?
Alle Kraftfahrer mit den Führerscheinklassen D1, D1E, D und DE, die Beförderungen im Straßenpersonenverkehr auf öffentlichen Straßen durchführen dürfen (Grundqualifikation vorhanden) und ihren Führerschen der Klassen C1, C1E, C und CE ab dem 10.09.2009 erworben haben, um zukünftig auch Beförderungen im Güterkraftverkehr auf öffentlichen Straßen durchführen zu dürfen.
Sowie alle Kraftfahrer mit den Führerscheinklassen C1, C1E, C und CE, die Beförderungen im Güterkraftverkehr auf öffenlichen Straßen durchführen dürfen (Grundqualifikation vorhanden) und ihren Führerschein der Klassen D1, D1E, D und DE ab dem 10.09.2008 erworben haben, um zukünftig auch Beförderungen im Straßenpersonenverkehr auf öffentlichen Straßen durchführen zu dürfen.
Wie wird die beschleunigte Grundqualifikation für Umsteiger durchgeführt?
- 35-stündiger Unterricht
- inklusive 2,5 praktische Fahrstunden
- anschließende 45-minütige IHK-Prüfung