Alle Beschäftigten (egal ob Weisungsberechtigte oder Weisungsempfänger) in Ihrem Unternehemen, welche mit Aufgaben hinsichtlich Gefahrgut betraut sind, müssen wiederholend zu ihren Pflichten unterwiesen werden.
Angesprochener Personenkreis:
- Absender
- Empfänger
- Verlader
- Belader
- Befüller
- Verpacker
- Lagerpersonal
- Beförderer (Frachtführer)
- Disponenten
- Fahrzeugführer, welche keine ADR-Schulungsbescheinigung benötigen (u. a. beim Transport nach Unterabschnitt 1.1.3.6 ADR - 1000 Punkte-Regelung)
Schulungsdauer:
- je nach Bedarf und Umfang
- in der Regel 3 - 5 Unterrichtseinheiten
Termine:
- je nach Ihrem Bedarf
- in einem unserer SVG Schulungs- bzw. Regionalzentren in Sachsen und Thüringen oder
- in Ihrem Unternehmen als Inhouse-Schulung
Sprechen Sie uns an, wir erstellen Ihnen gern ein individuelles Angebot speziell an Ihr Unternehmen angepasst.