FACHKUNDE der für die Leitung und Beaufsichtigung eines Entsorgungsfachbetriebs verantwortlichen Personen nach § 56 KrWG und nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 EfbV
Unsere Lehrgänge sind unter der Nr. LGS 09 durch die Landesdirektion Sachsen anerkannt.
Notwendig für:
- Unternehmen, welche Abfälle (auch gefährliche Abfälle) sammeln, befördern, lagern, behandeln, verwerten, beseitigen, mit diesen handeln oder makeln.
- Sowie Unternehmen, die sich als Entsorgungsfachbetrieb zertifizieren lassen wollen.
Lehrgangsdauer:
- 36 Unterrichtseinheiten (= 4,5 Tage)
Lehrgangsinhalt:
- Vorschriften des Abfallrechts
- Schädliche Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren, die von Abfällen ausgehen können
- Art und Beschaffenheit von besonders überwachungsbedürftigen Abfällen
- Maßnahmen zur Vermeidung, Verwertung und gemeinwohlverträglichen Beseitigung von Abfällen
- Bezüge zum Güterkraftverkehrs- und Gefahrgutrecht
- Vorschriften der betrieblichen Haftung
- sowie zusätzlich: Maßnahmen zur Vermeidung, Verwertung und gemeinwohl-verträglichen Beseitigung von Abfällen
Prüfung:
- Keine, es finden interene Test satt.
Hinweis:
- Nach § 9 EfbV ist eine Auffrischung/Fortbildung aller 2 Jahre nötig.