Sie sind nicht alleine da draußen:
Wir begleiten Sie, mit Sicherheit!

FACHKUNDE der für die Leitung und Beaufsichtigung eines  Entsorgungsfachbetriebs verantwortlichen Personen nach § 56 KrWG und nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 EfbV

Unsere Lehrgänge sind unter der Nr. LGS 09 durch die Landesdirektion Sachsen anerkannt.

Notwendig für:

  • Unternehmen, welche Abfälle (auch gefährliche Abfälle) sammeln, befördern, lagern, behandeln, verwerten, beseitigen, mit diesen handeln oder makeln.
  • Sowie Unternehmen, die sich als Entsorgungsfachbetrieb zertifizieren lassen wollen.

Lehrgangsdauer:

  • 36 Unterrichtseinheiten (= 4,5 Tage)

Lehrgangsinhalt:

  • Vorschriften des Abfallrechts
  • Schädliche Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren, die von Abfällen ausgehen können
  • Art und Beschaffenheit von besonders überwachungsbedürftigen Abfällen
  • Maßnahmen zur Vermeidung, Verwertung und gemeinwohlverträglichen Beseitigung von Abfällen
  • Bezüge zum Güterkraftverkehrs- und Gefahrgutrecht
  • Vorschriften der betrieblichen Haftung
  • sowie zusätzlich: Maßnahmen zur Vermeidung, Verwertung und gemeinwohl-verträglichen Beseitigung von Abfällen

Prüfung:

  • Keine, es finden interene Test satt.

Hinweis:

  • Nach § 9 EfbV ist eine Auffrischung/Fortbildung aller 2 Jahre nötig.

Ihr Kontakt countabovethefold 2

Steffi Herbst

in Sachsen / Sachbearbeiterin

Tel.: 0351 8143-241

steffi.herbst@svg-dresden.de

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