Was Sie als Unternehmer vom Gefahrgut mindestens wissen sollte!
Seminardauer:
ca. 3 Stunden
Seminarziel:
Sie befördern in Ihrem Unternehmen hin und wieder Gefahrgut und schicken Ihre Fahrer regelmäßig zur Schulung, um den ADR-Schein weiterhin zu erhalten. Doch damit sind Ihre Pflichten als Unternehmer im Hinblick auf das Gefahrgutrecht noch nicht erfüllt. Wir wollen Sie in diesem Seminar informieren, denn Nichtwissen schützt nicht vor Strafen/Bußgeldern.
Seminarinhalt:
- Übersicht über die geltenden Gesetze/Verordnungen
- GGVSEB
- ADR
- Stellung des Transportunternehmers in der Gefahrgutbeförderungskette
- Daraus resultierende Pflichten und Verantwortlichkeiten
- nach §§ 19 GGVSEB
- Unfallbericht nach 1.8.5 ADR
- Bußgelder nach § 37 GGVSEB/RSEB Anlage 7
- Kurzfassung einiger Punkte des Gefahrgutrechts
- Gefahrgutklassen
- mitzuführende Begleitpapiere
- Kennzeichnung der Fahrzeuge
- Mitzuführende Ausrüstung
- Zusammenladeverbote
- Pflichten nach Gefahrgutbeauftragtenverordnung
Fördermöglichkeiten:
- Förderprogramm "Weiterbildung" vom Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM, ehem. BAG) für Unternehmen mit mautpflichtigen Fahrzeugen.
Termine: in unserem Seminarkalender und auf Anfrage
Hinweis: Gern können wir auch Ihr Personal im Rahmen der Unterweisung nach Kap. 1.3 ADR schulen.