FACHKUNDE für Betriebsbeauftragte für Abfall nach § 60 KrWG und § 9 AbfBeauftrV
Unsere Lehrgänge sind unter der Nr. LGS 09 durch die Landesdirektion Sachsen anerkannt.
Notwendig für Betreiber von:
genehmigungsbedürftigen Anlagen (wo pro Kalenderjahr > 100 t gefährliche Abfälle oder > 2.000 t nicht gefährliche Abfälle anfallen),
Deponien,
Krankenhäuser und Kliniken (wo pro Kalenderjahr > 2 t gefährliche Abfälle anfallen),
Abwasserbehandlungsanlagen (der Größenklasse 5)
sowie viele weitere Hersteller und Vertreiber, aber auch Betreiber von Rücknahmesystemen.
- Siehe hierzu § 2 AbfBeauftrV
Lehrgangsdauer:
- 40 Unterrichtseinheiten (= 5 Tage)
Lehrgangsinhalt:
- Vorschriften des Abfallrechts
- Schädliche Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren, die von Abfällen ausgehen können
- Art und Beschaffenheit von besonders überwachungsbedürftigen Abfällen
- Maßnahmen zur Vermeidung, Verwertung und gemeinwohlverträglichen Beseitigung von Abfällen
- Bezüge zum Güterkraftverkehrs- und Gefahrgutrecht
- Vorschriften der betrieblichen Haftung
- Maßnahmen zur Vermeidung, Verwertung und gemeinwohl-verträglichen Beseitigung von Abfällen
- sowie zusätzlich: Bestellverfahren, Aufgaben, Stellung im Unternehmen, Anforderung/Eignung, Haftung/Verantwortung des Betriebsbeauftragen für Abfall
Prüfung:
- Keine, es finden interene Test satt.
Hinweis:
- Nach § 9 AbfBeauftrV ist eine Auffrischung/Fortbildung aller 2 Jahre nötig.