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Brandschutzhelfer - Funktion und Ausbildung

Die Benennung von Brandschutzhelfern ist in jedem Unternehmen vorgeschrieben. Die notwendige Anzahl der Personen, die eine Brandschutzhelfer-Funktionen übernehmen können, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. In der Regel ist ein Anteil von fünf Prozent, gemessen an der Gesamtzahl der Beschäftigten, ausreichend.

Wie der Name bereits vermuten lässt, gehört es zu den Brandschutzhelfer-Aufgaben im Falle eines Brandes zu unterstützen und die Situation zu sichern. Dies muss nicht zwingend mit der selbstständigen Löschung eines Feuers verbunden sein, sondern schließt ebenfalls die Hilfe und Organisation der Evakuierung des Unternehmens ein.

Zudem dient die fachkundige Person ebenfalls als Ansprechpartner für die Feuerwehr und hilft bei der Prävention von Bränden. Dazu zählen auch die Unterstützung des Brandschutzbeauftragten sowie die Kontrolle von Arbeiten, die in Zusammenhang mit Feuergefahr stehen. Der Brandschutzhelfer evaluiert dabei kontinuierlich die Betriebsabläufe im Unternehmen und versucht Verbesserungsmöglichkeiten und potenzielle Gefahrenquellen zu identifizieren und zu entschärfen.

Die SVG bietet die praxisorientierte Brandschutzhelfer-Ausbildung als eintägiges Seminar an. Dabei umfasst die Erstschulung zum Brandschutzhelfer auch eine Feuerlöschübung mit Handfeuerlöschern.

Sprechen Sie uns an, wir unterbreiten gern ein Angebot für Ausbildung oder Fortbildung und stimmen einen möglichen Ausbildungstermin mit Ihnen ab.

Aufgrund der besseren Lesbarkeit wir das generische Maskulinum im gesamten Text verwendet.

Ihr Kontakt countabovethefold 2

Silke Gebauer

Sachbearbeiterin

Tel.: 0351 8143-237

arbeitssicherheit@svg-dresden.de

Jörg Gräfe

Abteilungsleiter

Tel.: 0351 8143-237

Tel.: 0162 2578307

joerg.graefe@svg-dresden.de

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