Schweden Mauttarife
Letzte Änderung: 18.05.2026
Autobahnbenutzungsgebühren:
Eine Gebührenpflicht gilt in Schweden nur auf Autobahnen für Kraftfahrzeuge und Fahrzeugkombinationen, die ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmt sind, und deren zulässiges Gesamtgewicht mindestens 12 Tonnen beträgt.
In Schweden gilt seit Oktober 2008 die e-Vignette. Die Gebühr der e-Vignette wird seit dem 25. März 2025 auf der Basis der CO²-Klasse und der Achsenzahl ermittelt. Vorher wurde dafür die Euroschadstoffklassen herangezogen.
Die gültigen Tarifinformationen finden Sie unter: https://www.eurovignettes.eu/portal/de/tariffs/tariffs?reset=true
Tages-, Wochen-, Monats-, oder Jahresausweise können Sie online unter https://www.eurovignette.eu/ mit allen handelsüblichen Flotten- und Tankkarten bezahlen.
Die zeitbezogene Vignette ist auch in den Verbundstaaten Luxemburg und den Niederlanden gültig.
Brückengebühren:
Öresundquerung: (Gebühren in SEK seit 01.01.2026)
- 1104,00 bzw. 1380,00 (inkl. 25% Ust.):
Fahrzeugkombinationen und Lkw Kleinbusse mit 6-10m Länge:
- 1948,00 bzw. 2435,00 (inkl. 25% Ust.):
Lkw über 9m Länge
Es werden sämtliche EU-Währungen sowie verschiedene Kreditkarten akzeptiert. Online-Tickets werden günstiger angeboten. Weitere Informationen unter: https://www.oresundsbron.com/
Stadtgebühr und Infrastrukturabgabe:
Für das Einfahren in die Innenstädte von Stockholm und Göteborg wird von Montag bis Freitag von 06.00 Uhr bis 18.29 Uhr eine Staugebühr (Citymaut) erhoben. Seit 1.01.2016 ist auch die Innenstadtumfahrung Essingeleden mautpflichtig. Des Weiteren wird für das Befahren der Brücken in Motala und Sundsvall eine Infrastrukturabgabe fällig.
Weitere Informationen über die Staugebühr und die Infrastrukturabgabe sind in deutscher Sprache auf der Internetseite des Mautbetreibers EPASS24 unter www.epass24.com erhältlich.





