Sie sind nicht alleine da draußen:
Wir begleiten Sie, mit Sicherheit!

FACHKUNDE der für die Leitung und Beaufsichtigung eines Sammlungs- oder Beförderungsbetriebes (Abfallbeförderungserlaubnis) verantwortlichen Personen nach §§ 53 und 54 KrWG bzw. § 5 Abs. 1 AbfAEV

Unsere Lehrgänge sind unter der Nr. LGS 09 durch die Landesdirektion Sachsen anerkannt.

Notwendig für:

  • Sammler, Beförderer, Händler und Makler von nicht gefährlichen Abfällen
    • § 53 KrWG + § 4 AbfAEV "Anzeigepflicht"
    • Ggf. erteilt die Behörde die Auflage einen Fachkundelehrgang zu besuchen.
  • Sammler, Beförderer, Händler und Makler von gefährlichen Abfällen
    • § 54 KrWG + § 5 AbfAEV "Erlaubnispflicht"
    • Ein Fachkundelehrgang muss absolviert werden.

Lehrgangsdauer:

  • 32 Unterrichtseinheiten (= 4 Tage)

Lehrgangsinhalt:

  • Vorschriften des Abfallrechts
  • Schädliche Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren, die von Abfällen ausgehen können
  • Sach- und fachgerechte Einsammlung und Beförderung von Abfällen
  • Art und Beschaffenheit von besonders überwachungsbedürftigen Abfällen
  • Bezüge zum Güterkraftverkehrs- und Gefahrgutrecht
  • Vorschriften der betrieblichen Haftung

Prüfung:

  • Keine, es finden interene Test satt.

Hinweis:

  • Nach § 5 AbfAEV ist eine Auffrischung/Fortbildung aller 3 Jahre nötig.

Ihr Kontakt countabovethefold 2

Steffi Herbst

in Sachsen / Sachbearbeiterin

Tel.: 0351 8143-241

steffi.herbst@svg-dresden.de

* Pflichtfelder

LinkedIn-LogoInstagram-LogoYouTube-LogoYouTube-Logo

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Gerne informieren wir Sie über dieses Thema, senden Sie uns eine Anfrage.

* Pflichtfeld
** Wir benötigen die Postleitzahl zur korrekten Zuordnung der zuständigen SVG