Sie sind nicht alleine da draußen:
Wir begleiten Sie, mit Sicherheit!

Lkw-Mautsätze rückwirkend vom 28.10.2020 bis 30.09.2021

Maut Deutschland

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit dem Urteil vom 28. Oktober 2020 über Einzelheiten der Wegekostenkalkulation entschieden. Diesbezüglich erfolgte eine Neuberechnung bzw. Aktualisierung der Wegekosten. Der Mautteilsatz für Infrastrukturkosten sinkt rückwirkend ab dem Tag des EuGH-Urteils um:

7,5 – 11,99 t zGG

12t bis 18 t zGG

über 18 t zGG

1,5 Cent/km

0,3 Cent/km

0,5 Cent/km

 

Das Gesetz, mit dem die Mautsätze angepasst werden, tritt zum 01.10.2021 in Kraft und betrifft dann rückwirkend den Zeitraum vom 28.10.2020 bis 30.09.2021.

Was sollten Sie jetzt tun: Bitte bewahren Sie unbedingt alle Mautaufstellungen / Einzelfahrtnachweise von TC bzw. Ihre SVG/fleXbox Rechnungen für den oben genannten Zeitraum auf.

Ab Oktober: Da das Gesetz erst zum 01.10.2021 wirksam wird, kann eine Bescheidung auch erst nach dem 01.10.2021 erfolgen. Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) rät daher von einer vorzeitigen Antragstellung ab. Sie sollten Ihre Anträge erst einreichen, wenn alle Fahrten bis 30.09.2021 abgerechnet wurden. Derzeit trifft das BAG Vorbereitungen für eine möglichst einfache Antragstellung. Informationen dazu, wird es auf der Internetseite beim BAG geben (https://www.bag.bund.de). Ihren Antrag auf Erstattung können Sie bis Ende 2023 stellen, bis dahin droht keine Verjährung. Eine Bearbeitungsgebühr wird nicht erhoben.

Wenn Sie sich über die Kanzlei Hausfeld /eClaim (www.mautzurueck.de) angemeldet haben, müssen Sie aktuell nichts unternehmen. Hier wurde bereits eine Erstattung zu viel gezahlter Maut beim BAG beantragt. Der oben genannte Zeitraum ist dabei enthalten.

Haben Sie selbst einen Anwalt beauftragt, sollten Sie diesen von der Änderung des BFStrMG informieren, falls Sie diesbezüglich noch nicht von Ihm angesprochen wurden.

Ihr Kontakt countabovethefold 2

Christiane Friedrich

Abteilungsleiterin

Tel.: 0351 8143-252

maut@svg-dresden.de

* Pflichtfelder

LinkedIn-LogoInstagram-LogoYouTube-LogoYouTube-Logo

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Gerne informieren wir Sie über dieses Thema, senden Sie uns eine Anfrage.

* Pflichtfeld
** Wir benötigen die Postleitzahl zur korrekten Zuordnung der zuständigen SVG