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Änderungen im Berufskraftfahrerqualifikationsrecht ab 2021

Änderungen im Berufskraftfahrerqualifikationsrecht ab 2021

Seit Anfang Dezember 2020 sind die Änderungen im Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) in Kraft getreten, kurz darauf folgte die Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung (BKrFQV). Damit verbunden ist die Umsetzung in nationales Recht.

In Anlage 1 BKrFQV gibt es einen neuen Kenntnisbereich 1.3a, der das Thema Gefahrenwahrnehmung zum Gegenstand hat. Unser neues SVG-Seminarthema SVG Risikosituationen (KB 1) wird die Auswahl unserer Seminarthemen für Sie erweitern.

Aktuelle Änderungen seit Mai 2021:

Einführung eines Fahrerqualifizierungsnachweises (FQN): 

Ab Mai 2021 wird der Fahrerqualifizierungsnachweis bundesweit ausgestellt. Dieser enthält den Nachweis der Qualifikation über die Schlüsselzahl „95“. Die Berufskraftfahrer/innen erhalten an Stelle des Eintrags der Qualifizierung in den Führerschein einen Fahrerqualifizierungsnachweis auf Antrag bei der nach Landesrecht zuständigen Behörde. Hierbei handelt es sich um die Fahrerlaubnisbehörde. Diese beauftragt nach Vorliegen der notwendigen Voraussetzungen die Bundesdruckerei mit der Produktion und Personalisierung des FQN. Der Fahrerqualifizierungsnachweis ist eine Karte, die dem Führerschein in Form und Größe ähnelt. Eine Abholung bei der Behörde ist nicht mehr erforderlich, denn der Fahrerqualifizierungs-nachweis kann dem Inhaber direkt zugestellt werden.

Neu ist: Fahrer können sich auch andere abgeschlossene Aus- und Weiterbildungen anrechnen lassen und so den Unterrichtsumfang der BKrF-Weiterbildung reduzieren. Anrechenbar sind die Ausbildung über die Beförderung gefährlicher Güter im Binnenland (ADR-Basiskurs und ADR-Auffrischung) und die Schulung über den Schutz von Tieren beim Transport. Im Rahmen des fünfjährigen Weiterbildungszyklus können jeweils einmalig sieben Unterrichtseinheiten angerechnet werden. Dabei darf der Abschluss dieser speziellen Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen nicht älter als fünf Jahre sein.

Die SVG Sachsen und Thüringen bietet Ihnen zahlreiche Weiterbildungen nach dem BKrFQG an, hier eine Auswahl der Termine, selektiert nach unseren Bildungsstandorten, in: 

- Dresden           - Erfurt
- Leipzig             - Niederdorf

 

Ihr Kontakt countabovethefold 2

Cornelia Mai

Abteilungsleiterin Weiterbildung

Tel.: 0351 8143-218

cornelia.mai@svg-dresden.de

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