Am 10. März 2025 wurde im Bundesgesetzblatt die "Dritte Änderung der Richtlinie über die Förderung der Sicherheit und Umwelt in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen" veröffentlicht.
Ein Antragsstart für die Förderprogramme vom Bundesamt für Logistik und Mobilität für den Güterkraftverkehr wurde noch nicht benannt. Fragen zum Thema Fördermittel des BALM beantworten Ihnen gern Herr Lange 0361 4422-562 oder Frau Eisleb 0361 4422-558.
Wir als SVG Sachsen und Thüringen helfen Ihnen bei der Antragstellung und dem Abruf der Fördermittel. Das Team des SVG Fördermittelservice unterstützt! Sprechen Sie uns an.