FACHKUNDE der für die Leitung und Beaufsichtigung eines Sammlungs- oder Beförderungsbetriebes (Abfallbeförderungserlaubnis) verantwortlichen Personen nach §§ 53 und 54 KrWG bzw. § 5 Abs. 1 AbfAEV
Unsere Lehrgänge sind unter der Nr. LGS 09 durch die Landesdirektion Sachsen anerkannt.
Notwendig für:
- Sammler, Beförderer, Händler und Makler von nicht gefährlichen Abfällen
- § 53 KrWG + § 4 AbfAEV "Anzeigepflicht"
- Ggf. erteilt die Behörde die Auflage einen Fachkundelehrgang zu besuchen.
- Sammler, Beförderer, Händler und Makler von gefährlichen Abfällen
- § 54 KrWG + § 5 AbfAEV "Erlaubnispflicht"
- Ein Fachkundelehrgang muss absolviert werden.
Lehrgangsdauer:
- 32 Unterrichtseinheiten (= 4 Tage)
Lehrgangsinhalt:
- Vorschriften des Abfallrechts
- Schädliche Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren, die von Abfällen ausgehen können
- Sach- und fachgerechte Einsammlung und Beförderung von Abfällen
- Art und Beschaffenheit von besonders überwachungsbedürftigen Abfällen
- Bezüge zum Güterkraftverkehrs- und Gefahrgutrecht
- Vorschriften der betrieblichen Haftung
Prüfung:
- Keine, es finden interene Test satt.
Hinweis:
- Nach § 5 AbfAEV ist eine Auffrischung/Fortbildung aller 3 Jahre nötig.
Kommende Termine:
- finden Sie in unserem Seminar-Portal, inkl. Online-Anmeldung