Autobahnvignetten in Tschechien

Die Vignetten für die Benutzung tschechischer Autobahnen und Schnellstraßen weisen eine zweiteilige Form auf. 
Teil 1 der Vignette ist dabei an der Windschutzscheibe des Fahrzeugs anzubringen, genauer: am rechten unteren Rand der Scheibe (Beifahrerseite). Es ist darauf zu achten, dass die Vignette von außen gut lesbar ist.  
Den zweiten Teil der Vignette hat der Fahrer bei sich zu führen und bei Kontrollen vorzulegen. In beide Vignettenteile muss das Fahrzeugkennzeichen eingetragen werden. Wird Teil 1 der Vignette nicht auf die Windschutzscheibe aufgebracht oder fehlt auf den Vignettenteilen das Gültigkeitsdatum oder das Fahrzeugkennzeichen, so gelten die Vignetten als ungültig, was mit Bußgeld in Höhe von bis zu CZK 15.000 geahndet wird.

Die Motorfahrzeuge mit einem zulässigen Gewicht bis zu 3,5 t das Gewicht ihres Anhängers ist nicht ausschlaggebend – fahren mit einer Zeitvignette für das Jahr 2010.


Seit dem 01.01.2010 sind alle LKW und Busse über 3,5 t zGM ebenfalls mautpflichtig! Diese müssen dann eine premid-Box benutzen.

Fragen Sie am besten bei Grenzübertritt anhand der Fahrzeugpapiere für LKW und Anhänger, ob Vignette oder premid-Box zu verwenden sind!