Autobahnvignetten in Tschechien
Die Vignetten für die Benutzung tschechischer Autobahnen und Schnellstraßen weisen
eine zweiteilige Form auf.
Teil 1 der Vignette ist dabei an der Windschutzscheibe des Fahrzeugs
anzubringen, genauer: am rechten unteren Rand der Scheibe (Beifahrerseite). Es
ist darauf zu achten, dass die Vignette von außen gut lesbar ist.
Den zweiten Teil der Vignette hat der Fahrer bei
sich zu führen und bei Kontrollen vorzulegen. In beide Vignettenteile muss das
Fahrzeugkennzeichen eingetragen werden. Wird Teil 1 der Vignette nicht auf die
Windschutzscheibe aufgebracht oder fehlt auf den Vignettenteilen das
Gültigkeitsdatum oder das Fahrzeugkennzeichen, so gelten die Vignetten als
ungültig, was mit Bußgeld in Höhe von bis zu CZK 15.000 geahndet wird.
Die Motorfahrzeuge mit einem zulässigen Gewicht bis zu
3,5 t das Gewicht ihres Anhängers ist nicht ausschlaggebend – fahren
mit einer Zeitvignette für das Jahr 2010.
Seit dem 01.01.2010 sind alle LKW und Busse über 3,5 t zGM
ebenfalls mautpflichtig! Diese müssen dann eine premid-Box benutzen.
Fragen Sie am besten bei Grenzübertritt anhand der Fahrzeugpapiere für LKW und Anhänger, ob Vignette oder premid-Box zu verwenden sind!