Schulungen für Gefahrgutfahrer
zugelassen durch die IHK Dresden, Leipzig, Chemnitz und Erfurt
Der Basiskurs ist die Erstschulung für den/die Gefahrgutfahrer/in. Hiermit können Sie eine kennzeichnungspflichtige Beförderungseinheit mit Stück- und Schüttgütern transportieren. Dieser Kurs ist die Grundlage für alle weiteren Aufbaukurse.
Lehrgangsdauer:
- 20 Unterrichtseinheiten (UE) aufgeteilt auf:
- 2 Samstage (1. Samstag 08.00 - 15.30 Uhr + 2. Samstag 08.00 - 16.45 Uhr) sowie 1 Freitagabend (17.00 - 20.15 Uhr) oder
- 3 Samstage (1. + 2. Samstag jeweils 08.00 - 15.30 Uhr + 3. Samstag 08.00 - 12.30 Uhr) davon:
- 18 UE Theorie
- 2 UE Praxis
Prüfung:
- ein aktuelles biometrisches Passbild ist mitzubringen
- am Ende des Lehrgang (Prüfungsgebühr 50,- bis 60,- € je nach IHK)
- Dauer: 45 min
- ADR-Card wird zugeschickt
Hinweis:
- nach erfolgreicher IHK-Prüfung ist Ihre ADR-Card dann 5 Jahre gültig
- wenn Sie nicht vor dem Ablaufdatum eine Auffrischungsschulung erfolgreich besuchen, verfällt Ihre ADR-Card
Mit der Auffrischungsschulung erhalten Sie sich Ihre ADR-Schulungsbescheinigung. Hierbei verlängern sich auch alle vorhandenen Aufbaukurse. Wichtig ist, dass Sie die IHK-Prüfung erfolgreich vor Ihrem Ablaufdatum bestehen.
Lehrgangsdauer:
- 12 Unterrichtseinheiten (UE) aufgeteilt auf:
- 1 Freitagabend (17.00 - 20.15 Uhr) sowie 1 Samstag (08.00 - 16.30 Uhr) oder
- 2 Samstage (1. Samstag 08.00 - 15.30 Uhr + 2. Samstag 08.00 - 12.15 Uhr) davon:
- 8 UE Theorie
- 4 UE Praxis
Prüfung:
- ein aktuelles biometrisches Passbild ist mitzubringen
- am Ende des Lehrgang (Prüfungsgebühr 50,- bis 60,- € je nach IHK)
- Dauer: 30 min
- ADR-Card wird zugeschickt
Hinweis:
- nach erfolgreicher IHK-Prüfung ist Ihre ADR-Card wieder 5 Jahre gültig
- wenn Sie nicht vor dem Ablaufdatum eine Auffrischungsschulung erfolgreich besuchen, verfällt Ihre ADR-Card
- das ADR bietet die Möglichkeit, die Auffrischungsschulung bis zu 12 Monate vor dem Ablauftermin zu besuchen
- Sie verlieren dabei keineswegs Zeit von Ihrem Gültigkeitszeitraum, es ändert sich nur die Jahreszahl, nicht der Tag und der Monat
Erwerb der Genehmigung zum Transport von kennzeichnungspflichtigen Gefahrgütern der Klasse 1 (Explosivstoffe, Gegenstände mit Explosivstoffen sowie pyrotechnische Gegenstände), unabhängig von Menge und Fahrzeug.
Voraussetzung:
- vorheriger erfolgreicher Besuch eines Basiskurses oder
- die Vorlage einer gültigen ADR-Schulungsbescheinigung
Lehrgangsdauer:
- 8 Unterrichtseinheiten in Theorie an 1 Tag (08.00 - 16.30 Uhr)
Prüfung:
- ein aktuelles biometrisches Passbild ist mitzubringen
- am Ende des Lehrgang (Prüfungsgebühr 50,- bis 60,- € je nach IHK)
- Dauer: 30 min
- ADR-Card wird zugeschickt
Hinweis:
- nach erfolgreicher Prüfung verlängert sich nicht Ihre ADR-Schulungsbescheinigung, diese ist weiterhin bis zu Ihrem Ablaufdatum gültig und kann nur durch eine Auffrischungsschulung verlängert werden
Erwerb der Genehmigung zum Transport von kennzeichnungspflichtigen Gefahrgütern der Klasse 7 (radioaktive Stoffe)
Voraussetzung:
- vorheriger erfolgreicher Besuch eines Basiskurses oder
- die Vorlage einer gültigen ADR-Schulungsbescheinigung
Lehrgangsdauer:
- 8 Unterrichtseinheiten in Theorie an 1 Tag (08.00 - 16.30 Uhr)
- Ausbildung erfolgt nur bei unserem Kooperationspartner dem WHW Verkehrsbildungsgesellschaft mbH in Erfurt
Prüfung:
- ein aktuelles biometrisches Passbild ist mitzubringen
- am Ende des Lehrgang (Prüfungsgebühr 50,- bis 60,- € je nach IHK)
- Dauer: 30 min
- ADR-Card wird zugeschickt
Hinweis:
- nach erfolgreicher Prüfung verlängert sich nicht Ihre ADR-Schulungsbescheinigung, diese ist weiterhin bis zu Ihrem Ablaufdatum gültig und kann nur durch eine Auffrischungsschulung verlängert werden
Erwerb der Genehmigung für Tank-Transporte. Wenn kennzeichnungspflichtige Gefahrgüter
- in Tankcontainern, ortsbeweglichen Tanks oder MEGC,
deren Einzelfassungsraum 3 m³ übersteigt;
- in fest verbundenen Tanks oder Aufsetztanks mit
einem Fassungsraum von mehr als 1 m³;
- in Batterie-Fahrzeugen mit einem Gesamtfassungsraum
von mehr als 1 m³ transportiert werden.
Voraussetzung:
- vorheriger erfolgreicher Besuch eines Basiskurses oder
- die Vorlage einer gültigen ADR-Schulungsbescheinigung
Lehrgangsdauer:
- 13 Unterrichtseinheiten (UE) aufgeteilt auf:
- ein kompletter Tag (8 UE) sowie ein halber Tag (5 UE) davon:
- 12 UE Theorie
- 1 UE Praxis
- Ausbildung erfolgt nur in unserem SVG Regionalzentrum in Leipzig oder bei unserem Partner der WHW Verkehrsbildungsgesellschaft mbH in Erfurt
Prüfung:
- ein aktuelles biometrisches Passbild ist mitzubringen
- am Ende des Lehrgang (Prüfungsgebühr 50,- bis 60,- € je nach IHK)
- Dauer: 45 min
- ADR-Card wird zugeschickt
Hinweis:
- nach erfolgreicher Prüfung verlängert sich nicht Ihre ADR-Schulungsbescheinigung, diese ist weiterhin bis zu Ihrem Ablaufdatum gültig und kann nur durch eine Auffrischungsschulung verlängert werden