Mitgliedschaft

Vorteile einer SVG-Mitgliedschaft

Gegen Zahlung eines Einmalbetrages von 520,00 Euro können Kunden und interessierte Unternehmen einen Genossenschaftsanteil erwerben. Es sind keine weiteren Zahlungen zu leisten (es werden keine jährlichen Mitgliedsbeiträge erhoben). Der Anteil kann jederzeit auf andere Personen übertragen werden. Beim Ausscheiden erhält das Mitglied seinen Anteil nach dem Jahresabschluss wieder ausgezahlt.

Folgende Leistungen und Vorteile sind derzeit mit der Mitgliedschaft verbunden:

  • Im Handel werden günstigere Zahlungsziele eingeräumt. Rechnungen können innerhalb von 14 Tagen mit 2 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen netto gezahlt werden.
  • Für Mitglieder, welche die Autobahnmaut bei uns abrechnen, haben wir auf unsere Kosten eine Kreditversicherung abgeschlossen. Soweit diese Versicherung Deckung gewährt, können wir auf Bürgschaften oder Kautionen verzichten.
  • Unser Versicherungspartner, die KRAVAG-Hamburg, entwickelte speziell für die Pkw der SVG-Mitglieder einen günstigen Genossenschaftstarif.
  • Pro Quartal erhalten Mitglieder eine kostenfreie telefonische Wirtschaftsauskunft über Geschäftspartner. Weitere Auskünfte sind kostengünstig erhältlich.
  • Beim Bezug weiterer Leistungen gibt es Sonderkonditionen auf der Basis von Rahmenverträgen. Derzeit betrifft das die Telefongebühren im Fest- und Mobilfunknetz. Günstige Konditionen wurden auch mit der Adam Opel AG für den Bezug von Fahrzeugen vereinbart. Weitere Verhandlungen werden derzeit geführt.
  • Mitglieder erhalten bei positivem Jahresergebnis und entsprechendem Beschluss der Generalversammlung eine Dividende auf den Geschäftsanteil. Die SVG zahlte ihren Mitgliedern in den letzten Geschäftsjahren zwischen 5 % und 20 % Dividende auf den Geschäftsanteil.
  • Mit einer Rechtsanwaltskanzlei besteht eine Rahmenvereinbarung, wonach die Erstberatung durch den Anwalt für SVG-Mitglieder kostenfrei ist.

Fragen Sie nach, wir beraten Sie gern.