Fördermöglichkeiten
Für Beschäftigte
Bildungsprämie
Achtung: Das Programm Bildungsprämie läuft nur noch bis zum 30.11.2011 - Sichern Sie sich jetzt noch einen Prämiengutschein!
Beschäftigte mit einem Einkommen bis zu 25.600 € (51.200 € bei Verheirateten) können einen Prämiengutschein erhalten. Voraussetzung dafür ist eine (kostenfreie) Beratung bei einer Beratungsstelle in Ihrer Nähe.
50 % der Lehrgangsgebühr bis max. 500 € können vom Europäischen Sozialfond gefördert werden. Dafür reichen Sie den Prämiengutschein bei uns ein.
WICHTIG: Die Beratung bei der Beratungsstelle muss vor der verbindlichen Kursanmeldung stattfinden und die SVG Beratungs- und Schulungsgesellschaft muss als Weiterbildungsanbieter auf dem Prämiengutschein aufgelistet sein.
Lassen Sie sich beraten und sichern Sie sich noch bis zum 30.11.2011 die Förderung.
Weitere Informationen: Bildungsprämie
Weiterbildungsscheck
Der Weiterbildungsscheck Sachsen fördert Arbeitnehmer, die sich weiterbilden wollen, mit bis zu 80% der Weiterbildungskosten. Gefördert werden Weiterbildungen, die die Beschäftigungs- bzw. Aufstiegschancen im Beruf verbessern. Hierfür sind drei Angebote zu der gewünschten Weiterbildung einzuholen und diese mit dem Antrag bei der Sächsischen Aufbaubank einzureichen.
Voraussetzungen: Der Hauptwohnsitz des Beschäftigten ist in Sachsen und die Kosten der Weiterbildung betragen mindestens 650 Euro (für Weiterbildungen mit niedrigeren Kosten kann die Bildungsprämie beantragt werden).
Weitere Informationen: Weiterbildungsscheck SAB Sachsen
Für Einzelbetriebe
Der Freistaat Sachsen und der Europäische Sozialfonds (ESF) unterstützen mit bis zu 80 % der Weiterbildungskosten private Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Unternehmen mit weniger als 500 Mitarbeitern mit Sitz oder Niederlassung im Freistaat Sachsen.
1. allgemeine berufliche Weiterbildungen
- Unternehmen bis 49 Mitarbeiter 80 %
- Unternehmen bis 249 Mitarbeiter 70 %
- Unternehmen ab 250 Mitarbeiter 60 %
2. arbeitsplatzspezifische Weiterbildungen
- Unternehmen 49 Mitarbeiter 45 %
- Unternehmen 249 Mitarbeiter 35 %
- Unternehmen ab 250 Mitarbeiter 25 %
Sie stellen mindestens 6 Wochen vor Lehrgangsbeginn direkt bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) einen Förderantrag. Nach Abgabe des Verwendungsnachweises erhalten Sie den entsprechenden Anteil des Rechnungsbetrages zurückerstattet.
Weitere Informationen: SAB Sachsen
Für Unternehmen im Güterkraftverkehr mit schweren Nutzfahrzeugen (LKW)
Gefördert werden betriebliche Ausbildungsverhältnisse zum Berufskraftfahrer und Weiterbildungsmaßnahmen von Beschäftigten in o. g. Unternehmen in Form von bestimmten Lehrgängen.
Förderfähig sind Unternehmen, welche Halter oder Eigentümer mindestens eines zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassenen schweren Nutzfahrzeuges (LKW) sind. Wenigstens ein LKW muss ein zulässiges Gesamtgewicht (zGG) von 12 t (Tonnen) oder mehr aufweisen und ausschliesslich zur Güterbeforderung betimmt sein. (Fahrzeugkombinationen aus einem Lkw unter 12 t zGG und einem Anhänger sind nicht förderfähig, auch wenn diese Fahrzeugkombinationen zusammen genommen ein zGG über 12 t haben)
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können einen Zuschuss in Höhe von 70 % der zuwendungsfähigen Kosten erhalten. Bei den übrigen Unternehmen beträgt der Zuschuss 60 %.
Die Antragstellung ist ab der Förderperiode 2011 auch elektronisch möglich.
Weitere Informationen: Bundesamt für Güterverkehr
