Teilnahmebedingungen
1. Anmeldung
Die Anmeldung muss schriftlich Brief, Fax, E-Mail) erfolgen. Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer die Teilnahmebedingungen an. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt. Bei mehrtägigen Veranstaltungen ist eine Teilnahme nur insgesamt möglich.
2. Zahlungsbedingungen
Der Teilnehmer erhält über sämtliche Gebühren eine Rechnung. In diesen Gebühren sind die Kosten für eventuelle Seminarunterlagen und Lehrmittel enthalten. Die Teilnahmegebühr ist gemäß den auf der Rechnung angegebenen Zahlungsbedingungen, jedoch spätestens bis Veranstaltungsbeginn zu begleichen.
3. Unterkunft und Verpflegung
Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sind nicht in den Teilnahmegebühren enthalten. Bei mehrtägigen Veranstaltungen übernehmen wir auf Wunsch für Sie die Zimmerreservierung. Die Kosten für die Unterbringung und Verpflegung rechnet der Teilnehmer mit dem Hotel direkt ab. Wir machen darauf aufmerksam, dass das Hotel bei Nichtinanspruchnahme die entstandenen Hotelkosten berechnen kann, wenn eine Absage durch den Teilnehmer nicht rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn im Hotel eingegangen ist.
4. Rücktritt
Bei Stornierung der Anmeldung, die dem Veranstalter bis spätestens 14 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn vorliegt, erheben wir eine Bearbeitungsgebühr (Storno) wie folgt erhoben: für max. eintägige Veranstaltungen EUR 40,-- pro Person für mehrtägige Veranstaltungen EUR 60,-- pro Person. Bei Stornierungen, die dem Veranstalter danach bis spätestens 7 Kalendertage vor Veranstaltungs- beginn vorliegen, wird eine Stornogebühr in Höhe von 40 % der vollen Teilnahmegebühr fällig. Erfolgt eine noch spätere oder keine Absage oder erscheint der Teilnehmer zu den Lehrveranstaltungen nicht oder nur teilweise, ist grundsätzlich die volle Teilnahmegebühr zu entrichten. Der Teilnehmer hat die Möglichkeit, dem Veranstalter nachzuweisen, dass Bearbeitungsgebühren in geringerer Höhe als die Pauschale angefallen sind. Der Veranstalter behält sich vor, einen entstandenen höheren Schaden konkret geltend zu machen. - Ein Ersatzteilnehmer kann vor Veranstaltungsbeginn benannt werden. Der Rücktritt ist schriftlich an den Veranstalter zu richten.
5. Absage von Veranstaltungen
Veranstaltungen können aus wichtigen Gründen, insbesondere bei Referentenausfall und bei zu geringer Teilnehmerzahl, abgesagt oder verlegt werden. Im Fall der Absage werden bereits bezahlte Gebühren voll zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen für den Teilnehmer nicht.
6. Referentenwechsel
Der Veranstalter behält sich den Wechsel angekündigter Referenten aus organisatorischen Gründen vor. Der Teilnehmer ist bei Referentenwechsel weder zum Rücktritt noch zur Minderung der Teilnahmegebühr berechtigt. Änderungen und Ergänzungen des Seminarablaufs bleiben vorbehalten.
7. Haftung
Die Haftung des Veranstalters auf Schadenersatz wegen Verzugs und Nichterfüllung ist stets auf den voraussehbaren Schaden begrenzt. Für entgangenen Gewinn haftet der Veranstalter nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Im Übrigen sind Schadenersatzansprüche ausgeschlossen, es sei denn sie beruhen von Seiten des Veranstalters oder seitens der eingesetzten Erfüllungsgehilfen auf Vorsatz, auf grob fahrlässigem Verhalten oder auf der schuldhaften Verletzung von Hauptpflichten. Soweit der Veranstalter danach zum Schadenersatz verpflichtet ist, beschränkt sich diese Verpflichtung stets auf den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses voraussehbaren Schaden. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für Verlust, Beschädigung oder Diebstahl von Gegenständen aller Art während der Veranstaltung.
8. Benachrichtigungsverpflichtung gem. § 33 Abs. 1 BDSG
Die Daten Ihres Unternehmens werden vom Veranstalter soweit geschäftsnotwendig und gesetzlich zulässig EDV-mäßig gespeichert und verarbeitet.
9. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Teilnahme- bedingungen zur Folge. An Stelle der unwirksamen Bestimmungen soll gelten, was dem gewollten Zweck in gesetzlich erlaubtem Sinne am nächsten kommt.
10. Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Dresden.
