Sicherheitstechnische Betreuung
Einen interessanten Beitrag des VDSI fanden wir zum Thema: Sicherheitstechnische Betreuung
Memorandum
Sicherheitstechnische Betreuung zwischen Angebot und Nachfrage - Allein die Qualität und Leistungsfähigkeit müssen Maßstab sein
Vor allem nach Inkrafttreten des Arbeitsschutzgesetzes ist der Bedarf an sicherheitstechnischer Betreuung der Betriebe stark gestiegen. Diese Betreuung erfolgt durch Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Während große Unternehmen eigene Fachkräfte beschäftigen, sind kleine und mittlere Unternehmen auf eine externe sicherheitstechnische Betreuung angewiesen. Entsprechend hat sich ein Markt mit vielen Anbietern solcher Leistungen entwickelt, die zum Teil im heftigen Wettbewerb miteinander stehen.
Qualitative sicherheitstechnische Betreuung ist nicht zum Nulltarif zu haben
Es ist natürlich, dass sich die Betriebe nach preisgünstigen Anbietern umsehen. Dabei sind sie oft nicht in der Lage oder willens, preisgünstig von billig zu unterscheiden. Wenn man davon ausgeht, dass eine Meisterstunde im Handwerk nicht unter 100 Mark zu haben ist, kann ein Angebot von 30 bis 50 Mark je Stunde sicherheitstechnischer Betreuung durch einen für diese Tätigkeit ausgebildeten Ingenieur nicht seriös sein. Die Aufgaben der sicherheitstechnischen Betreuung sind heute vielfältiger als nur die Kontrolle und Förderung des klassischen Arbeitsschutzes. Es geht auch um die Organisation betrieblicher Abläufe und Strukturen im Hinblick auf Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten. Prävention ist für eine modern und unternehmerisch denkende Sicherheitsfachkraft mehr als intakte Steckdosen und Schutzbrillen.
Vor allem kleine Betriebe tun sich oft schwer, die sicherheitstechnische Betreuung zu akzeptieren. Auf der anderen Seite ist es für die Anbieter dieser Leistungen schwierig, bei minimalen Einsatzzeiten, verbunden mit aufwändigen Wegezeiten, seine Leistungen zu vertretbaren Kosten anzubieten. Wenn zudem ein Verdrängungswettbewerb über den Preis einsetzt, dann geht dies zu Lasten der Qualität.
Preisdumping ist eine ernste Gefahr für die Sicherheit der Beschäftigten
Es ist in der Wirtschaft eine anerkannte Weisheit, dass das billigste Angebot nicht das wirtschaftlichste sein muss. Vor allem im öffentlichen Dienst, aber auch von vielen Kleinunternehmern wird diese Erfahrung bei der Vergabe eines Auftrages, dessen Sinn sie oft genug nicht verstehen, häufig negiert. Dabei ist der öffentliche Dienst in der Verdingungsordnung für Leistungen (VOL) nicht an den billigsten Anbieter gebunden: "Der Zuschlag ist auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot zu erteilen. Der niedrigste Angebotspreis allein ist nicht entscheidend." (§ 25 Pkt.2 Abs.3 VOL/A) Das hat auch für die Auswahl sicherheitstechnischer Anbieter zu gelten. Ein gutes Ergebnis ist auf Qualität angewiesen. Qualität hat ihren Preis.
Es gibt Kriterien, an denen die Leistungsfähigkeit eines Anbieters sicherheitstechnischer Leistungen zu messen ist. Dazu gehört die
- Fachkunde
- Ist ein zeitgemäßes, ganzheitliches Verständnis von Arbeits- und Gesundheitsschutz erkennbar? Wie sieht der Anbieter seine Rolle und seine Aufgaben im zu betreuenden Betrieb?
- Sind bei dem Anbieter die notwendigen Fach- und Branchenkenntnisse und Kompetenzen verfügbar? Findet eine Aus- und Weiterbildung statt? Gibt es für den zu betreuenden Betrieb einen ständigen persönlichen Ansprechpartner?
- Wenn es sich bei dem Anbieter um einen größeren Dienst handelt: Über welche Kompetenzen verfügt das Führungspersonal? Gibt es ein Auftrags- und Personalmanagement?
- Leistungsfähigkeit
- Kann der Anbieter das gesamte Spektrum der Leistungen, das nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) gefordert wird, abdecken: also Fragen der Arbeitssicherheit ebenso wie die menschengerechte Gestaltung von Arbeitsplätzen und ergonomische Gesichtspunkte?
- Entspricht der Grad der fachlichen Spezialisierung den Bedürfnissen des Betriebes und der Branche; müssen gegebenenfalls Subunternehmer, Messtechnische Dienste hinzugezogen werden?
- Wie ist die gerätetechnische Ausstattung des Anbieters?
- Auf welche Weise ist die Kommunikation zwischen dem Anbieter und dem zu betreuenden Betrieb gewährleistet?
- Kann der Anbieter das Vorhandensein der wesentlichen Gesetze, Verordnungen, Vorschriften, Regeln und Fachliteratur nachweisen?
- Ist der Anbieter Mitglied in Fachverbänden (z.B. VDSI), Berufsverbänden o.ä.?
- Welche Erfahrungen und Referenzen kann der Anbieter vorweisen?
- Zuverlässigkeit
- Besitzt der Anbieter ein Qualitätsmanagement und gibt es Zertifizierungsnachweise?
- Sind die Berichtspflichten und Leistungsdokumentationen gewährleistet?
- Verfügt der Anbieter über eine erfolgreiche Prüfung durch die GQA?
- Ist der Anbieter ausreichend haftungs- und haftpflichtversichert?
Eine sicherheitstechnische Betreuung auf angemessenem Niveau wird wesentlich davon beeinflusst, welche Maßstäbe der Nachfrage zu Grunde liegen. Alle Bemühungen von Anbietern um Qualitätssicherung bleiben wirkungslos, wenn die Nachfrage sie nicht akzeptiert. Unseriöse Billigstangebote wird es dann nicht mehr geben, wenn dafür die Akzeptanz nicht mehr vorhanden ist. Deshalb: Vergabe nach dem wirtschaftlichsten und nicht dem billigsten Angebot - das gewährleistet Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter und die Zukunft des Betriebes, der die Leistung bezahlt.
Wiesbaden, 16. Mai 2000 Quelle: VDSI aktuell VDSI-Vorstand - Öffentlichkeitsarbeit Rudolf Dertinger Martin-Legros-Straße 104 53123 Bonn Tel.: 0228 / 64 71 91
