Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin
Grundlage der Forderung nach sicherheitstechnischer und arbeitsmedizinischer Betreuung der Betriebe ist das "Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit" (Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG) vom 12. Dezember 1973, das am 1. Dezember 1974 in Kraft trat.
Das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung verpflichtet nach diesem Gesetz die Berufsgenossenschaften, die sich daraus ergebenden gesetzlichen Anforderungen durch Unfallverhütungsvorschriften näher zu bestimmen. Dies erfolgt anhand der Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" (BGV A 2), die am 1.Januar 2005 in Kraft getreten ist.
Alle Unternehmer mit mehr als 30 Mitarbeitern organisieren ihre Betreuung selbst, mit eigenen Kräften oder mit externen Kapazitäten. Die SVG wird Sie da gern beraten und betreuen.
Kleinunternehmen mit maximal 30 Mitarbeitern, die der Berufsgenossenschaft keine eigene Bestellung mitteilen, werden vom Arbeitsmedizinischen und Sicherheitstechnischen Dienst (ASD) betreut. Der ASD bietet mit seinen Partnern (auch die SVG gehört dazu) einen zugeschnittenen Service für diese Kleinunternehmen an. Es wird eine Betreuung organisiert, die den gesetzlichen Bestimmungen entspricht und nicht unangemessen teuer ist.
Der ASD erhebt ab 1.1.2010 je vollbeschäftigtem Mitarbeiter einen Beitrag von 45,00 € im Jahr. Damit wird die Betreuung für Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin vollständig realisiert. Wer einen Betriebsarzt selbst organisiert, zahlt nur 34,00 € im Jahr. Das ist sehr interessant.
Unsere Fachkräfte sind tätig in der Region:
- Klaus-Dieter Rudat (Abteilungsleiter) in Sachsen und Thüringen
- Gerd Fischer, Siegfried Ogonowski, Christian Pietzsch, Dietmar Hirt und Carsten Jendrzejewski in Sachsen
- Klaus Tischer, Klaus-Dieter Hapke, Michael Jung und Hans-Jürgen Döring in Thüringen
Unsere technischen Mitarbeiterinnen für alle Fragen:
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Christa Sandner und Cornelia Kunze
- Telefon: 0351 8143 237
- e-mail: arbeitssicherheit@svg-dresden.de
- Telefax: 0351 8143 230
Bürobesetzung der Fachkräfte:
- Dresden: Di und Fr
- Leipzig: jeden 1. u. 3. Di im Monat
- Niederdorf: Mi
- Erfurt: Mo und Do
